Täglich werden laut Statistik in ganz Deutschland um die 40 Autos gestohlen und natürlich hofft man, dass man selbst nicht betroffen sein wird, aber es ist doch sicher im Ernstfall gut zu wissen, was dann getan werden sollte und darum haben wir hier eine Checkliste für Schritte die man machen sollte, wenn es zu einem Diebstahl des Autos kommen sollen.
Die ADAC Clubjuristen empfehlen im Ernstfall die folgenden Schritte:
Zuerst sollte man prüfen, ob es überhaupt ein Diebstahl ist. Wenn der Wagen nicht mehr da ist, kann es eventuell ja auch sein, dass dieser absichtlich entfernt wurde, zum Beispiel weil man falsch parkte oder weil es zur Sicherheit abgeschleppt wurde.
Kann man dies ausschließen, sollte man eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen. Die sollte am besten direkt bei der Polizei schriftlich erfolgen und dazu benötigt man seinen Personalausweis und den Fahrzeugschein.
Lässt man das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben, sollten die verlangten Angaben so genau sein wie es geht. Kennt man Werte nicht sollte man nicht schätzen, sondern diese später mit Unterlagen nachgereicht werden. Man sollte auch bedenken, dass man Kopien der Anzeige für die Versicherung und das Straßenverkehrsamt benötigt.
Befanden sich wichtige Geldkarten oder Smartphones im Fahrzeug, sollte man diese auf jeden Fall sperren lassen. Der ADAC empfiehlt hier die einheitlichen Sperr-Notrufnummer aus dem Inland 116 116 oder aus dem Ausland mit +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Da hier nicht alle Anbieter auch teilnehmen, sollte man die wichtigen Sperrnummern vielleicht immer dabei haben.
Man sollte dann so schnell wie möglich seine Kaskoversicherung informieren und auch hier bei der nötigen Schadensanzeige so genau wie möglich sein. Wie bei der Diebstahlsanzeige sollte man Infos lieber nachreichen als schätzen, da Falschangaben den Versicherungsschutz gefährden können. Zur Meldung muss man die Kopie der Anzeige und alle Papiere und Schlüssel des Wagens im Original beifügen. Kann man diese nicht persönlich einreichen, sollte man es als Einschreiben senden um im Notfall einen Nachweis für die Einsendung zu haben.
Wer sein Fahrzeug finanziert, zum Beispiel über Leasing oder einen Kredit bei der Bank, ist rechtlich nicht der Eigentümer des Wagens und muss dann auch in diesem Fall die finanzierende Einrichtung über den Diebstahl des Wagens informieren.
Je nach dem, was sich im Wagen befand und welche Versicherungen man wie abgeschlossen hat, kann es auch notwendig sein, seine Versicherung zu kontaktieren, um zu Beispiel die Leistungen einer Hausratversicherung oder Gepäckversicherung in Anspruch zu nehmen.
Ist absehbar, dass der Wagen nicht gefunden wird, sollte dieser auch beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden. Dazu benötigt man eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige, Kfz-Brief, KFZ-Schein und eventuell eine Vollmacht.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Auch wenn man es natürlich keinem und schon gar nicht für sich selbst wünscht kann es nicht schaden wenn man weiß, was man bei einem Fahrzeugdiebstahl machen sollte.
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Die ADAC Clubjuristen empfehlen im Ernstfall die folgenden Schritte:
Zuerst sollte man prüfen, ob es überhaupt ein Diebstahl ist. Wenn der Wagen nicht mehr da ist, kann es eventuell ja auch sein, dass dieser absichtlich entfernt wurde, zum Beispiel weil man falsch parkte oder weil es zur Sicherheit abgeschleppt wurde.
Kann man dies ausschließen, sollte man eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei machen. Die sollte am besten direkt bei der Polizei schriftlich erfolgen und dazu benötigt man seinen Personalausweis und den Fahrzeugschein.
Lässt man das Fahrzeug zur Fahndung ausschreiben, sollten die verlangten Angaben so genau sein wie es geht. Kennt man Werte nicht sollte man nicht schätzen, sondern diese später mit Unterlagen nachgereicht werden. Man sollte auch bedenken, dass man Kopien der Anzeige für die Versicherung und das Straßenverkehrsamt benötigt.
Befanden sich wichtige Geldkarten oder Smartphones im Fahrzeug, sollte man diese auf jeden Fall sperren lassen. Der ADAC empfiehlt hier die einheitlichen Sperr-Notrufnummer aus dem Inland 116 116 oder aus dem Ausland mit +49 116 116 oder +49 30 4050 4050. Da hier nicht alle Anbieter auch teilnehmen, sollte man die wichtigen Sperrnummern vielleicht immer dabei haben.
Man sollte dann so schnell wie möglich seine Kaskoversicherung informieren und auch hier bei der nötigen Schadensanzeige so genau wie möglich sein. Wie bei der Diebstahlsanzeige sollte man Infos lieber nachreichen als schätzen, da Falschangaben den Versicherungsschutz gefährden können. Zur Meldung muss man die Kopie der Anzeige und alle Papiere und Schlüssel des Wagens im Original beifügen. Kann man diese nicht persönlich einreichen, sollte man es als Einschreiben senden um im Notfall einen Nachweis für die Einsendung zu haben.
Wer sein Fahrzeug finanziert, zum Beispiel über Leasing oder einen Kredit bei der Bank, ist rechtlich nicht der Eigentümer des Wagens und muss dann auch in diesem Fall die finanzierende Einrichtung über den Diebstahl des Wagens informieren.
Je nach dem, was sich im Wagen befand und welche Versicherungen man wie abgeschlossen hat, kann es auch notwendig sein, seine Versicherung zu kontaktieren, um zu Beispiel die Leistungen einer Hausratversicherung oder Gepäckversicherung in Anspruch zu nehmen.
Ist absehbar, dass der Wagen nicht gefunden wird, sollte dieser auch beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden. Dazu benötigt man eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige, Kfz-Brief, KFZ-Schein und eventuell eine Vollmacht.
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Kommentar des Autors: Auch wenn man es natürlich keinem und schon gar nicht für sich selbst wünscht kann es nicht schaden wenn man weiß, was man bei einem Fahrzeugdiebstahl machen sollte.
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