Z
Zeiram
Redakteur
Threadstarter
Administrator
- Dabei seit
- 19.02.2015
- Beiträge
- 550
- Punkte Reaktionen
- 27
Auf Autobahnen in Österreich gilt zum größten Teil ein Tempolimit von 130 km/h und stellenweise ist es durch ein spezielles Umwelt-Tempolimit auf 100 km/h begrenzt. Österreichische Elektrofahrzeuge sind von diesem Umwelt-Tempolimit ausgenommen und seit kurzem können auch Elektroautos aus dem Ausland, und somit auch aus Deutschland, von dieser Ausnahme vom Umwelt-Tempolimit in Österreich Gebrauch machen.
Laut ADAC war das 100-km/h-Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) nicht für in Österreich zugelassene Elektrofahrzeuge, und auch für solche Fahrzeuge mit einem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, gültig und durften auch auf Strecken, die durch das Immissionsschutzgesetz mit maximal 100km/h befahren werden durften bis zu 130km/h fahren. Die EU-Kommission hat nun aber diese unterschiedliche Behandlung widerrufen, so dass es für alle Fahrzeuge gilt, die über ein E-Kennzeichen verfügen.
Dazu gab es im Vorfeld Musterprozesse, bei denen der ADAC selbst beteiligt war, weil zum Beispiel auch ein Tesla-Fahrer aus Deutschland gegen ein Bußgeld vorgegangen ist, da dieser zwar schneller als 100km/h fuhr, aber unter 130km/h. Nun dürfen aber auch deutsche Fahrer, und natürlich auch Fahrer aus anderen Ländern, auf den Strecken die auf durch das Immissionsschutzgesetz für Luft auf 100km/h beschränkt sind bis zu 130km/h fahren. Handelt es sich natürlich um ein generelles Tempo-Limit, so ist dieses einzuhalten. Außerdem muss beachtet werden, dass diese Regel nur für reine Elektrofahrzeuge gilt, nicht aber für Hybrid-Fahrzeuge.
Kommentar des Autors: Nun sind auch E-Fahrzeuge die nicht aus Österreich kommen vom 100-km/h-Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) befreit.
Österreich,Deutschland,Ausland,Elektroautos,Elektrofahrzeuge,E-Autos,E-Fahrzeuge,Hybriden,100-km/h-Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L),Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb
Laut ADAC war das 100-km/h-Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) nicht für in Österreich zugelassene Elektrofahrzeuge, und auch für solche Fahrzeuge mit einem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, gültig und durften auch auf Strecken, die durch das Immissionsschutzgesetz mit maximal 100km/h befahren werden durften bis zu 130km/h fahren. Die EU-Kommission hat nun aber diese unterschiedliche Behandlung widerrufen, so dass es für alle Fahrzeuge gilt, die über ein E-Kennzeichen verfügen.
Dazu gab es im Vorfeld Musterprozesse, bei denen der ADAC selbst beteiligt war, weil zum Beispiel auch ein Tesla-Fahrer aus Deutschland gegen ein Bußgeld vorgegangen ist, da dieser zwar schneller als 100km/h fuhr, aber unter 130km/h. Nun dürfen aber auch deutsche Fahrer, und natürlich auch Fahrer aus anderen Ländern, auf den Strecken die auf durch das Immissionsschutzgesetz für Luft auf 100km/h beschränkt sind bis zu 130km/h fahren. Handelt es sich natürlich um ein generelles Tempo-Limit, so ist dieses einzuhalten. Außerdem muss beachtet werden, dass diese Regel nur für reine Elektrofahrzeuge gilt, nicht aber für Hybrid-Fahrzeuge.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Nun sind auch E-Fahrzeuge die nicht aus Österreich kommen vom 100-km/h-Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L) befreit.
Österreich,Deutschland,Ausland,Elektroautos,Elektrofahrzeuge,E-Autos,E-Fahrzeuge,Hybriden,100-km/h-Tempolimit nach dem Immissionsschutzgesetz für Luft (IG-L),Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb