Auch nicht schlecht
Formel gibt es: "Kraft gleich Masse mal Gechwindigkeit" und danach wird immer noch
korrekt gerechnet. Nutzt nur nicht allzuviel, denn hier gibt es drei Abweichungen von
einer pauschalen Formel:
1. Es wurde nicht nur durch den reinen Anprall eine Energie übertragen sondern auch anschließend "geschoben" und die dabei auftretende Kraft hat auch kaltverformende
Eigenschaften.
2. Wo wurde getroffen und wie statisch sind "Deine" Karosseriestrukturen.
3. Wie statisch sind die Karosseriestrukturen des Gegeners genau an der Kontaktstelle,
der hat sich auch verformt und damit Energie geschluckt.
Ein Gutachter / Sachverständiger kann aber relativ problemlos eine Plausibilitäts-Aussage
machen, anhand der Unfallaussagen und der getroffenen Stellen. Dein aktuelles Problem
wird vermutlich sein, dass das (Dein) jetziges Gutachten "nur" eine Unfallschadens-
Feststellung sein, die eine derartige Plausibilitätsprüfung üblicherweise nicht enthält.
Man darf auch irgenwelche Aussagen der "Gegenseite" nicht überbewerten:
Es wurde nicht gesagt, dass Deine Gutachten "getürkt" wäre, denn dies wäre nichts
anderes als der Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs und das wird Dir ganz
sicher nicht vorgeworfen. Denn wenn sich herausstellt, dass alles "sauber" ist, dann war
diese Äußerung nichts weiter als eine "falsche Verdächtigung", StGB §164 und dafür gibt
es 6 Monate für einen Ersttäter. Ich glaube nicht, dass sich der Anwalt der Gegenseite
dazu hinreißen ließe.
Hier geht es um die fachliche Festellung eines fehlenden Hinweises im Gutachten, was nun
erstellt werden muss. Hat den Vorteil, dass es die Verfahrenskosten anhebt und damit das
Anwaltshonorar.
Geht es in diesem Gerichtsverfahren um Deine Ansprüche, also ein Zivilrechtsverfahren
Du gegen die Versicherung ?
Oder ist es das Strafverfahren gegen Deinen "Freund" wegen Suff am Steuer und
Sachbeschädigung ?