Wenn man im Straßenverkehr einen Fehler macht, der ein Bußgeldverfahren auslöst, kommt vorher der Anhörungsbogen, den man dann selbst bearbeiten und prüfen muss. Was man beim Ausfüllen des Anhörungsbogens beachten sollte, klärt dieser kleine Ratgeber.
Der Anhörungsbogen fasst das Ganze zusammen und gibt dem Beschuldigten die Gelegenheit, sich selbst zu dem Vorgang zu äußern. Wichtig ist hier, dass man seine persönlichen Personendaten auf jeden Fall korrekt ausfüllen muss, während viele andere Informationen freiwillige Angaben sind. Man muss also auf jeden Fall darauf achten, dass alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt sind. Es ist möglich, dass man den Bogen bereits teilausgefüllt erhält und in diesem Fall muss man unbedingt prüfen, ob die personenbezogen Daten korrekt sind. Ist dies nicht der Fall macht man sich selbst strafbar, wenn man diese nicht korrigiert. Wer also denkt, er kann mit vorgegebenem falschen Daten in irgendeiner Form der Strafe entgehen macht es nur schlimmer und kann ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro erhalten.
Laut ADAC muss man übrigens keine Angaben machen, mit denen man sich selbst weiter belasten würde. Sollte man selber nicht mit dem Wagen gefahren sein, sollte man dies natürlich auf jeden Fall auf dem Anhörungsbogen vermerken, aber man muss nicht die Person nennen, die wirklich gefahren ist. Natürlich macht es das nicht einfacher um seine Unschuld zu beweisen, aber man hat hier, wenn man will, ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. Gibt man aber zum Beispiel fälschlich an, dass eine fremde Person den Wagen gefahren ist, um sich selbst zu entlasten, können hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren drohen!
Kommentar des Autors: Hattet Ihr schon das Vergnügen, einen Anhörungsbogen ausfüllen zu müssen?
Anhörungsbogen ausfüllen Anhörungsbogen richtig ausfüllen Wie füllt man einen Anhörungsbogen richtig aus Strafe bei falsch ausgefülltem Anhörungsbogen Ratgeber Tipps Tricks Hilfe Anleitungen FAQ
Der Anhörungsbogen fasst das Ganze zusammen und gibt dem Beschuldigten die Gelegenheit, sich selbst zu dem Vorgang zu äußern. Wichtig ist hier, dass man seine persönlichen Personendaten auf jeden Fall korrekt ausfüllen muss, während viele andere Informationen freiwillige Angaben sind. Man muss also auf jeden Fall darauf achten, dass alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt sind. Es ist möglich, dass man den Bogen bereits teilausgefüllt erhält und in diesem Fall muss man unbedingt prüfen, ob die personenbezogen Daten korrekt sind. Ist dies nicht der Fall macht man sich selbst strafbar, wenn man diese nicht korrigiert. Wer also denkt, er kann mit vorgegebenem falschen Daten in irgendeiner Form der Strafe entgehen macht es nur schlimmer und kann ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro erhalten.
Laut ADAC muss man übrigens keine Angaben machen, mit denen man sich selbst weiter belasten würde. Sollte man selber nicht mit dem Wagen gefahren sein, sollte man dies natürlich auf jeden Fall auf dem Anhörungsbogen vermerken, aber man muss nicht die Person nennen, die wirklich gefahren ist. Natürlich macht es das nicht einfacher um seine Unschuld zu beweisen, aber man hat hier, wenn man will, ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht. Gibt man aber zum Beispiel fälschlich an, dass eine fremde Person den Wagen gefahren ist, um sich selbst zu entlasten, können hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren drohen!
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