Nicht alle wissen so genau, ob oder welchen Anhänger mit dem vorhandenen Führerschein gefahren werden darf. Damit man hier einmal einen Überblick hat, fassen wir hier einmal zusammen, welcher Führerschein zu welchem Anhänger berechtigt und welche Ausnahmen oder Strafen es geben kann.
Man darf eben nicht einfach jeden Anhänger mit jedem Führerschein nutzen, da es auch dafür natürlich genaue Vorgaben gibt, diese sehen laut ADAC wie folgt aus:
Kommentar des Autors: Nicht alle dürften alle Arten von Anhängern fahren.
Man darf eben nicht einfach jeden Anhänger mit jedem Führerschein nutzen, da es auch dafür natürlich genaue Vorgaben gibt, diese sehen laut ADAC wie folgt aus:
Klasse | zGM: Zugfahrzeug | zGM: Anhänger | zGM: Komplett |
B | Kfz bis 3.500 kg | bis 750 kg | bis 4.250 kg |
B | Kfz bis 3.500 kg | über 750 kg | bis 3.500 kg |
B96 | Kfz bis 3.500 kg | über 750 kg | über 3.500 - 4.250 kg |
BE | Kfz bis 3.500 kg | über 750 - 3.500 kg | bis 7.000 kg |
C1 | Kfz über 3.500 - 7.500 kg | bis 750 kg | bis 8.250 kg |
C1E | Kfz bis 3.500 kg | über 3.500 kg | bis 12.000 kg |
C1E | Kfz über 3.500 - 7.500 kg | 750 - über 3.500 kg | bis 12.000 kg |
Wer einen alten Führerschein der Klasse 3 hat, der darf theoretisch diese Kombinationen auch alle mit diesem Schein bewegen, muss aber ab einem Alter von 50 Jahren Gesundheitsuntersuchungen machen und so die Tauglichkeit prüfen lassen. Fährt man einen zu schweren Anhänger, ist dies übrigens eine Straftat, unabhängig davon, ob man sich dessen bewusst war oder nicht. Außerdem kann es hier, sofern verschiedenen, zu Strafen für Fahrer*in und Fahrzeughalter*in kommen, da auch Halter*innen sicher stellen müssen, dass die fahrende Person dazu berechtigt ist.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Nicht alle dürften alle Arten von Anhängern fahren.