Egal in welchem Land und egal mit welchem Fahrzeug, Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten und wird dennoch extrem häufig durchgeführt. Trunkenheit am Steuer ist auch in Deutschland eines der häufigsten Vergehen und sorgt jährlich für über 250 Tote und etwa 16.500 Verletzte. Beteiligt hieran sind überproportional viele Jugendliche und Männer.
Ordnungswidrigkeit und Straftat
Nur wer gänzlich auf Alkohol verzichtet ist wirklich auf der sicheren Seite. Denn bereits ab 0,3 Promille stellt das Fahren eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn ein unsicheres Fahrverhalten an den Tag gelegt wird. Ab 0,5 Promille darf kein Fahrzeug mehr gelenkt werden. Diese Grenze ist schneller als meist erwartet erreicht und es drohen Bußgelder in Verbindung mit zeitlich begrenzten Fahrverboten. Für Fahranfänger gilt die 0 Promille Regel.
Wer sogar 1,1 Promille überschreitet, gilt als fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Je nach Umständen können hohe Geld- und sogar Freiheitsstrafen drohen. Wird bei einem Unfall ein Alkoholgehalt nachgewiesen, kann die Versicherung teilweise oder komplett aussteigen. Im besten Fall entsteht lediglich ein höherer Selbstkostenbeitrag.
Diese Regelung gilt nicht nur für motorisierte Verkehrsmittel, sondern auch für Fahrräder. Die sichere und günstigere Methode ist die Fahrt mit dem Taxi.
Verschärfte Maßnahmen bei Wiederholungstäter
Um Wiederholungstäter härter zu bestrafen, erhöht sich nicht nur das Bußgeld. Ebenfalls wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, angeordnet. Diese Untersuchung kann aber auch auf Grund von zu vielen Punkten in Flensburg angeordnet werden. Bei der MPU werden sowohl Konzentrations-, Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, wie auch der körperliche sowie neurologische Gesundheitszustand und ein psychologischer Test durchgeführt. Die Untersuchung wird durch eine Behörde angeordnet und muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Übersicht über die Gebühren der MPU nach Vergehen:
(Quelle: vexcash.com)
Um den behördlich angeordneten Test bestehen zu können, stehen sowohl Beratungsstunden und Vorbereitungskurse zur Verfügung. An diesen Stunden sollte nicht gespart werden, da die Durchfallquote eher hoch ist. Wird die MPU nicht bestanden, muss erneut zur Überprüfung angetreten werden um einen Führerschein ausgestellt zu bekommen. Hierbei fallen allerdings alle Kosten erneut an.
Wer 15 Jahre ohne Führerschein auskommt, kann auf die Verjährung des Delikts warten.

Ordnungswidrigkeit und Straftat
Nur wer gänzlich auf Alkohol verzichtet ist wirklich auf der sicheren Seite. Denn bereits ab 0,3 Promille stellt das Fahren eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn ein unsicheres Fahrverhalten an den Tag gelegt wird. Ab 0,5 Promille darf kein Fahrzeug mehr gelenkt werden. Diese Grenze ist schneller als meist erwartet erreicht und es drohen Bußgelder in Verbindung mit zeitlich begrenzten Fahrverboten. Für Fahranfänger gilt die 0 Promille Regel.
Wer sogar 1,1 Promille überschreitet, gilt als fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Je nach Umständen können hohe Geld- und sogar Freiheitsstrafen drohen. Wird bei einem Unfall ein Alkoholgehalt nachgewiesen, kann die Versicherung teilweise oder komplett aussteigen. Im besten Fall entsteht lediglich ein höherer Selbstkostenbeitrag.
Diese Regelung gilt nicht nur für motorisierte Verkehrsmittel, sondern auch für Fahrräder. Die sichere und günstigere Methode ist die Fahrt mit dem Taxi.
Verschärfte Maßnahmen bei Wiederholungstäter
Um Wiederholungstäter härter zu bestrafen, erhöht sich nicht nur das Bußgeld. Ebenfalls wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU, angeordnet. Diese Untersuchung kann aber auch auf Grund von zu vielen Punkten in Flensburg angeordnet werden. Bei der MPU werden sowohl Konzentrations-, Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit, wie auch der körperliche sowie neurologische Gesundheitszustand und ein psychologischer Test durchgeführt. Die Untersuchung wird durch eine Behörde angeordnet und muss aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Übersicht über die Gebühren der MPU nach Vergehen:
Vergehen | Grundgebühren inklusive Mehrwertsteuer |
Straftat-Vergehen | 347,48 Euro |
Überschreiten der akzeptablen Verkehrspunkte in der Verkehrssünderkartei | 347,48 Euro |
Fahren unter Alkoholeinfluss | 402,22 Euro |
Fahren unter Drogeneinfluss | 554,54 Euro |
Fahren unter Alkoholeinfluss und hohem Punktekonto | 575,96 Euro |
Fahren unter Drogeneinfluss plus Punktevergehen | 728,28 Euro |
Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss | 755,65 Euro |
Um den behördlich angeordneten Test bestehen zu können, stehen sowohl Beratungsstunden und Vorbereitungskurse zur Verfügung. An diesen Stunden sollte nicht gespart werden, da die Durchfallquote eher hoch ist. Wird die MPU nicht bestanden, muss erneut zur Überprüfung angetreten werden um einen Führerschein ausgestellt zu bekommen. Hierbei fallen allerdings alle Kosten erneut an.
Wer 15 Jahre ohne Führerschein auskommt, kann auf die Verjährung des Delikts warten.
(Bildquelle: ADAC)