Einer Änderung der Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde am 14.02.2020 zugestimmt. Hier sollen vor allem Temposünder und das Blockieren der Rettungsgasse härter bestraft werden. Welche Neuheiten es in diesen Punkten in der Straßenverkehrsordnung gibt haben wir in diesem kleinen Ratgeber einmal zusammengefasst.
So sollen laut ADAC nun Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb eines Orts schon ab 21 km/h und außerhalb von Ortschaften bereits ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Wenn man die Geschwindigkeit, egal ob innerorts oder außerorts, mit 16 km/h überschreitet soll es dann bereits einen Punkt in Flensburg geben. Dabei macht es keinen Unterschied ob der Verstoß durch einen LKW, ein Motorrad oder einen Pkw erfolgt.
Bisher wurden alle Geschwindigkeitsvergehen bis zu 20 km/h mit einer Verwarnungsgeld bestraft, von 21 km/h bis 30 km/h innerorts oder 40 km/h außerorts musste man mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen und erst bei Überschreitung dieser Grenzen drohte das Fahrverbot und dem Eintrag von zwei Punkten führt. Der ADAC sieht die neue Regelung aber als schlechte Lösung, da es zu allgemein sein und nicht auf die Unterschiede bei den Gefahren der Fahrzeuge eingehen.
Das Nicht-bilden einer Rettungsgasse kostet 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg, wird dazu aber nun auch mit einem Monat Fahrverbot belohnt. Durchfährt man diese sind mindestens 240 Euro zu zahlen und dazu kommen auch zwei Punkte und der Monat Fahrverbot.
Kommentar des Autors: Sinnvolle Erhöhung wie ich finde, denn sowohl das Tempolimit als auch die Rettungsgasse gibt es ja nicht ohne Grund.
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So sollen laut ADAC nun Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb eines Orts schon ab 21 km/h und außerhalb von Ortschaften bereits ab 26 km/h mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Wenn man die Geschwindigkeit, egal ob innerorts oder außerorts, mit 16 km/h überschreitet soll es dann bereits einen Punkt in Flensburg geben. Dabei macht es keinen Unterschied ob der Verstoß durch einen LKW, ein Motorrad oder einen Pkw erfolgt.
Bisher wurden alle Geschwindigkeitsvergehen bis zu 20 km/h mit einer Verwarnungsgeld bestraft, von 21 km/h bis 30 km/h innerorts oder 40 km/h außerorts musste man mit einem Bußgeld und einem Punkt rechnen und erst bei Überschreitung dieser Grenzen drohte das Fahrverbot und dem Eintrag von zwei Punkten führt. Der ADAC sieht die neue Regelung aber als schlechte Lösung, da es zu allgemein sein und nicht auf die Unterschiede bei den Gefahren der Fahrzeuge eingehen.
Das Nicht-bilden einer Rettungsgasse kostet 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg, wird dazu aber nun auch mit einem Monat Fahrverbot belohnt. Durchfährt man diese sind mindestens 240 Euro zu zahlen und dazu kommen auch zwei Punkte und der Monat Fahrverbot.
Kommentar des Autors: Sinnvolle Erhöhung wie ich finde, denn sowohl das Tempolimit als auch die Rettungsgasse gibt es ja nicht ohne Grund.
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