Wer sich einen Neuwagen oder auch einen für sich neuen gebrauchten Wagen geleistet hat, konnte bisher von einem gewissen Schutz durch ein einer 6 Monate dauernden Mangelhaftung profitieren. Seit Anfang 2022 gibt es hier eine wichtige Neuerung und darum klärt dieser kurze Ratgeber, auf was man bei einem Mangel nach dem Kauf eines Wagens sein de 01. Januar 2022 achten sollte.
Bisher war die Regelung gültig, dass man nach dem Kauf des Wagens innerhalb von 6 Monaten davon auszugehen kann, dass der Schaden wohl schon vor dem Kauf an sich vorlag und der Verkäufer dann durchaus haftbar gemacht werden konnte, sofern diese nicht klar nachweisen konnte, dass eben dies genau nicht der Fall war. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und dann war der Käufer nun in der Pflicht nachzuweisen, dass der Schaden nicht schon vorher bestand, was natürlich deutlich schwieriger ist.
Seit dem 01.01.2022 wurde diese Frist auf 12 Monate verlängert, so dass man als Käufer hier nun die doppelte Schutzzeit genießt. Dies gilt, wie bereits eingangs erwähnt, beim Kauf eines Neuwagen, das Ganze kann aber auch beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeug greifen, abhängig vom Vertrag den die beteiligten Parteien eben genutzt oder auch nicht genutzt haben. Sowohl das nicht vorhanden sein eines Kaufvertrages als auch die Klausel, dass man eben als Privatverkäufer nicht haftet, können, im zweiten Fall je nach Formulierung, bei einem Streitfall vor Gericht vielleicht nicht vor der Haftung retten, vor allem nicht, wenn man vielleicht wissentlich Schäden verschwiegen hat. Hier sollte man sich zur Sicherheit auch als private Verkäufer durch Beratung absichern.
Kommentar des Autors: Für den Käufer sicher eine willkommene Änderung, oder?
Mangelhaftung bei Autokauf wie lange Mangelhaftung bei Autokauf 6 Monate 12 Monate sechs Monate 12 Monate Mangelhaftung bei privatem Autokauf Haftet man als privater Autoverkäufer
Bisher war die Regelung gültig, dass man nach dem Kauf des Wagens innerhalb von 6 Monaten davon auszugehen kann, dass der Schaden wohl schon vor dem Kauf an sich vorlag und der Verkäufer dann durchaus haftbar gemacht werden konnte, sofern diese nicht klar nachweisen konnte, dass eben dies genau nicht der Fall war. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und dann war der Käufer nun in der Pflicht nachzuweisen, dass der Schaden nicht schon vorher bestand, was natürlich deutlich schwieriger ist.
Seit dem 01.01.2022 wurde diese Frist auf 12 Monate verlängert, so dass man als Käufer hier nun die doppelte Schutzzeit genießt. Dies gilt, wie bereits eingangs erwähnt, beim Kauf eines Neuwagen, das Ganze kann aber auch beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeug greifen, abhängig vom Vertrag den die beteiligten Parteien eben genutzt oder auch nicht genutzt haben. Sowohl das nicht vorhanden sein eines Kaufvertrages als auch die Klausel, dass man eben als Privatverkäufer nicht haftet, können, im zweiten Fall je nach Formulierung, bei einem Streitfall vor Gericht vielleicht nicht vor der Haftung retten, vor allem nicht, wenn man vielleicht wissentlich Schäden verschwiegen hat. Hier sollte man sich zur Sicherheit auch als private Verkäufer durch Beratung absichern.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Für den Käufer sicher eine willkommene Änderung, oder?
Mangelhaftung bei Autokauf wie lange Mangelhaftung bei Autokauf 6 Monate 12 Monate sechs Monate 12 Monate Mangelhaftung bei privatem Autokauf Haftet man als privater Autoverkäufer