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Uschi78
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Am 18.06.2002 kaufte ich einen Opel „Astra“ als Neuwagen, inkl. der 24 Monate Garantie. Ausgeliefert wurde das Fahrzeug mit „Continental“ Sommerreifen, die ich auch bis zum 23.10.2003 und dem Tachostand 22.200 km unverändert (kein Radwechsel, kein Reifenwechsel) fuhr. Da ich eine längere Fahrt plante, ließ ich mir beim Reifenvertragshändler vier neue Ganzjahresreifen „Goodyear Vector 5“ montieren.
Bei der Abholung meines Autos staunte ich nicht schlecht, als man mir sagte, dass alle meine Altreifen einseitig/innen abgefahren sind. Der Grund meines Erstaunens basierte vor allem auf meinen jahrzehntelangen Erfahrungen, denn bisher bin ich alle meine Reifen im Minimum 50 Tkm gefahren!
Der Reifenhändler machte mich darauf aufmerksam, das die Achsgeometrie nicht stimmen kann und er gab mir den dringenden Rat baldmöglichst mein Auto in eine Werkstatt zu bringen. Am 29.10.2003 gab das Auto mit der Bitte um Kontrolle und ggfl. Justage von Sturz/Spur in meiner Vertragswerkstatt ab.
Die Werkstatt stellte fest, dass die Achsgeometrie tatsächlich nicht stimmt und es wurden die entsprechenden Einstellungen vorgenommen, was für mich allerdings bedeutete, dass ich dafür 189,49 € bezahlen musste, obwohl das Messprotokoll (Anlage) die Unstimmigkeiten dokumentiert und das Fahrzeug noch bis Juni 2004 Garantie hat.
Alle Diskussionen mit dem Kundendienst, dem Werkstattleiter und der Geschäftsführung brachten keinen Erfolg, denn Opel behauptet einfach, dass die Einstellung bei Auslieferung stimmte und die Garantie bei dem Tachostand nicht mehr greift, was natürlich im Gegensatz zu den Aussagen des Reifenhändlers steht. Er sagte mir, dass aufgrund des Reifenbildes die Einstellungen so schon lange so gewesen sein müssen.
Hätte ich also mein Auto nicht auf Winterbetrieb umgestellt, wären diese Unstimmigkeiten vorerst nicht aufgefallen und ich wäre noch lange so weiter gefahren, da die Kontrolle der Achsgeometrie auch nicht Bestandteil der Garantieinspektionen ist, d.h. man erkennt derartige Mängel grundsätzlich immer zu spät, wenn die Reifen bereits Schrott sind.
Meine Frage ist nun, ist es richtig, das eine falsche Achsgeometrie bei der Laufleistung von 22.200 km von der Garantie ausgeschlossen ist und ich auf den dadurch entstandenen Kosten sitzen bleibe?
Mit freundlichen Grüßen Uschi
Bei der Abholung meines Autos staunte ich nicht schlecht, als man mir sagte, dass alle meine Altreifen einseitig/innen abgefahren sind. Der Grund meines Erstaunens basierte vor allem auf meinen jahrzehntelangen Erfahrungen, denn bisher bin ich alle meine Reifen im Minimum 50 Tkm gefahren!
Der Reifenhändler machte mich darauf aufmerksam, das die Achsgeometrie nicht stimmen kann und er gab mir den dringenden Rat baldmöglichst mein Auto in eine Werkstatt zu bringen. Am 29.10.2003 gab das Auto mit der Bitte um Kontrolle und ggfl. Justage von Sturz/Spur in meiner Vertragswerkstatt ab.
Die Werkstatt stellte fest, dass die Achsgeometrie tatsächlich nicht stimmt und es wurden die entsprechenden Einstellungen vorgenommen, was für mich allerdings bedeutete, dass ich dafür 189,49 € bezahlen musste, obwohl das Messprotokoll (Anlage) die Unstimmigkeiten dokumentiert und das Fahrzeug noch bis Juni 2004 Garantie hat.
Alle Diskussionen mit dem Kundendienst, dem Werkstattleiter und der Geschäftsführung brachten keinen Erfolg, denn Opel behauptet einfach, dass die Einstellung bei Auslieferung stimmte und die Garantie bei dem Tachostand nicht mehr greift, was natürlich im Gegensatz zu den Aussagen des Reifenhändlers steht. Er sagte mir, dass aufgrund des Reifenbildes die Einstellungen so schon lange so gewesen sein müssen.
Hätte ich also mein Auto nicht auf Winterbetrieb umgestellt, wären diese Unstimmigkeiten vorerst nicht aufgefallen und ich wäre noch lange so weiter gefahren, da die Kontrolle der Achsgeometrie auch nicht Bestandteil der Garantieinspektionen ist, d.h. man erkennt derartige Mängel grundsätzlich immer zu spät, wenn die Reifen bereits Schrott sind.
Meine Frage ist nun, ist es richtig, das eine falsche Achsgeometrie bei der Laufleistung von 22.200 km von der Garantie ausgeschlossen ist und ich auf den dadurch entstandenen Kosten sitzen bleibe?
Mit freundlichen Grüßen Uschi