
Alex94
Threadstarter
Hallo Leute,
habe mir vor ein paar Tagen einen 4-Punkt-Gurt auf der Fahrerseite in mein Golf 1 Cabrio eingebaut. Befestigt hab ich die Verankerungen der Gurte zum einen oben links (in Fahrtrichtung) und unten links an der jeweiligen Originalhalterung. Die rechten Befestigungsounkte der Gurte hab ich zusammengelegt und beide am Fahrersitz-Gurtschloss befestigt. Der Gurt ist somit mit allen Verankerungspunkten an originalen Gurtaufnahmepunkten befestigt. (Wollte sie nicht nach hinten legen, da ich das Auto auch als 4 Sitzer brauche
Jetzt zu meiner Frage:
Geht dieser Einbau vom TÜV und Polizei her in Ordnung? Gurt hat zwar keine ABE, allerdings aber ein E-Prüfzeichen (E4 soweit ich weis)
Bitte um Antworten
Kann euch auf Anfrage auch gerne Bilder oder den Link für den Gurt schicken
Gruß Alex94
habe mir vor ein paar Tagen einen 4-Punkt-Gurt auf der Fahrerseite in mein Golf 1 Cabrio eingebaut. Befestigt hab ich die Verankerungen der Gurte zum einen oben links (in Fahrtrichtung) und unten links an der jeweiligen Originalhalterung. Die rechten Befestigungsounkte der Gurte hab ich zusammengelegt und beide am Fahrersitz-Gurtschloss befestigt. Der Gurt ist somit mit allen Verankerungspunkten an originalen Gurtaufnahmepunkten befestigt. (Wollte sie nicht nach hinten legen, da ich das Auto auch als 4 Sitzer brauche

Jetzt zu meiner Frage:
Geht dieser Einbau vom TÜV und Polizei her in Ordnung? Gurt hat zwar keine ABE, allerdings aber ein E-Prüfzeichen (E4 soweit ich weis)
Bitte um Antworten

Kann euch auf Anfrage auch gerne Bilder oder den Link für den Gurt schicken

Gruß Alex94