Aktuell (Stand 03.12.2021) gilt nun eine bundesweite 2G Regelung in vielen Bereichen und es wird so genau(er) reguliert, wer sich wann und unter welchen Vorgaben mit anderen Personen treffen darf. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel und private Fahrzeuge sind davon durchaus betroffen, und aus diesem Grund klären wir in diesem kurzen Ratgeber, was man in einem Kfz durch aktuelle 2G Regeln beachten sollte.
Zurzeit gilt für öffentliche Verkehrsmittel, trotz der Verschärfung auf 2G, nach wie vor eigentlich in allen Bundesländern weiterhin die 3G Regelung, also genesen, geimpft oder getestet, zusammen mit einer Maskenpflicht. Allerdings ist, im Gegensatz zu früher, nun verstärkt mit Kontrollen zu rechnen, und bei Verletzung der 3G Pflicht ist mit einem Bußgeld bis zu 2.500€ zu rechnen, was man sicher nicht riskieren möchte.
Ein eigenes Fahrzeug ist kein öffentlicher Raum und unterliegt auch den Regelungen, so dass man in diesem Fall auch als Genesener oder Geimpfter die wenigsten Probleme hat. Wenn dann doch eine ungeimpfte Person dabei ist, so darf durch diese nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt fahren oder maximal zwei Personen eines anderen Haushalts mit im Fahrzeug haben. Nach wie vor sind bei dieser Rechnung Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Das Tragen eines Mundschutzes ist hier im Moment noch keine Pflicht, aber erwünscht.
Je nach den aktuell für Euren Wohnort gültigen Vorgaben für eine zu hohe Sieben-Tage-Inzidenz gibt es dann auch Beschränkungen im öffentlichen Raum, die aber durch die Größe ein eigenes Fahrzeug kaum betreffen werden, es kann aber auch zu Ausgangsbeschränkungen kommen, die man dann als ungeimpfte Person auch einhalten muss, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Hier sollte man sich dann zur Sicherheit immer zeitnah nach den aktuellen gültigen Vorgaben an seinem Heimatort oder auch Zielort erkundigen.
Kommentar des Autors: Auch im Fahrzeug greift die 2G Regelung…
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Zurzeit gilt für öffentliche Verkehrsmittel, trotz der Verschärfung auf 2G, nach wie vor eigentlich in allen Bundesländern weiterhin die 3G Regelung, also genesen, geimpft oder getestet, zusammen mit einer Maskenpflicht. Allerdings ist, im Gegensatz zu früher, nun verstärkt mit Kontrollen zu rechnen, und bei Verletzung der 3G Pflicht ist mit einem Bußgeld bis zu 2.500€ zu rechnen, was man sicher nicht riskieren möchte.
Ein eigenes Fahrzeug ist kein öffentlicher Raum und unterliegt auch den Regelungen, so dass man in diesem Fall auch als Genesener oder Geimpfter die wenigsten Probleme hat. Wenn dann doch eine ungeimpfte Person dabei ist, so darf durch diese nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt fahren oder maximal zwei Personen eines anderen Haushalts mit im Fahrzeug haben. Nach wie vor sind bei dieser Rechnung Kinder unter 14 Jahren ausgenommen. Das Tragen eines Mundschutzes ist hier im Moment noch keine Pflicht, aber erwünscht.
Je nach den aktuell für Euren Wohnort gültigen Vorgaben für eine zu hohe Sieben-Tage-Inzidenz gibt es dann auch Beschränkungen im öffentlichen Raum, die aber durch die Größe ein eigenes Fahrzeug kaum betreffen werden, es kann aber auch zu Ausgangsbeschränkungen kommen, die man dann als ungeimpfte Person auch einhalten muss, wenn man mit dem Auto unterwegs ist. Hier sollte man sich dann zur Sicherheit immer zeitnah nach den aktuellen gültigen Vorgaben an seinem Heimatort oder auch Zielort erkundigen.
Kommentar des Autors: Auch im Fahrzeug greift die 2G Regelung…
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