Little Wil
Threadstarter
- Dabei seit
- 12.02.2004
- Beiträge
- 4
Hallo erstmal !
Ich bin über dieses Forum gestolpert und muß sagen "Respekt!"
Endlich kompetente Antworten auf Tüv-Fragen !
Also zu meinem Problem:
Ich habe ein Golf 1 Cabrio mit 72 PS MKB RE. BJ. 86
Ich habe jetzt einen 16 V Motor MKB KR bekommen, der zuvor in einem Cabrio Bj. 80 verbaut und eingetragen war.
Ich bekomme Breifkopie vom ursprünglichen Spender und vom aktuellen.
Natürlich werden die relevanten Teile (Bremsanlage, Stabies etc.) mit übernommen (im eigenen Interesse)
Mein RE Motor war durch einen TWIN-Tec Kaltlaufregler schadstoffarm nachgerüstet.
Ich habe nun die Befürchtung, daß das eine Eintragung verhindert !?
Habe jetz hier irgendwo gelesen, daß nur die Grundeinstufung des Autos gilt !?
Also wer kann mir genaueres sagen, am liebsten mit Quelle
Leider kann meine Prüfstelle mir nicht helfen,hier auf dem platten Land sind die mit sowas etwas überfordert.
Ich bin über dieses Forum gestolpert und muß sagen "Respekt!"
Endlich kompetente Antworten auf Tüv-Fragen !
Also zu meinem Problem:
Ich habe ein Golf 1 Cabrio mit 72 PS MKB RE. BJ. 86
Ich habe jetzt einen 16 V Motor MKB KR bekommen, der zuvor in einem Cabrio Bj. 80 verbaut und eingetragen war.
Ich bekomme Breifkopie vom ursprünglichen Spender und vom aktuellen.
Natürlich werden die relevanten Teile (Bremsanlage, Stabies etc.) mit übernommen (im eigenen Interesse)
Mein RE Motor war durch einen TWIN-Tec Kaltlaufregler schadstoffarm nachgerüstet.
Ich habe nun die Befürchtung, daß das eine Eintragung verhindert !?
Habe jetz hier irgendwo gelesen, daß nur die Grundeinstufung des Autos gilt !?
Also wer kann mir genaueres sagen, am liebsten mit Quelle
Leider kann meine Prüfstelle mir nicht helfen,hier auf dem platten Land sind die mit sowas etwas überfordert.