Seit dem 01.07.2020 und aktuell bis zum 31.12.2020 gilt der verminderte Mehrwertsteuersatz. Durch die Senkung von 19% auf 16% will man die Wirtschaft wieder in Schwung bringen, und auch wenn es für manche wenig ist kann es sich beim Autokauf doch ein wenig lohnen. Auf was man beim Leasing und Kauf eines Wagens für den Erhalt der 3% Mehrwertsteuerersparnis achten sollte, klärt dieser kurze Ratgeber.
Wichtig ist hier vor allem, dass laut ADAC der korrekte Vorgang des Autokaufs im wichtigen Zeitraum vom 01. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020 stattfindet. Entscheidend ist hier nämlich, dass der Wagen in dieser Zeit an den Käufer übergeben wird, da so die Leistung tatsächlich erbracht wird. Das Datum des Vertragsabschlusses, das Rechnungsdatum oder auch der Termin an dem bezahlt wird sind für irrelevant, allerdings erwähnt der ADAC selbst, dass das Auto vor dem nach dem 01. Juli 20 bestellt und vor dem 01. Januar 21 ausgeliefert werden sollte. Eine Sonderregelung könne man übrigens eventuell beantragen, wenn der Wagen bereits vor dem 01. März 2020 bestellt wurde, dann aber nicht direkt wegen der Steuersenkung, sondern als Ausgleich für die lange Lieferzeit.
Die Ersparnis sollte natürlich generell von allen Anbietern an den Endkunde weitergegeben werden, denn schließlich ist das Ganze ja eine Steuer und somit verpflichtend, aber man sollte zur Sicherheit auf die Einhaltung an sich achten, da manche Verkäufer das Ganze wegen des Mehraufwands gerne umgehen würden, wenn sie könnten. Hier kann man aber dann auch auf Änderung und Anpassung des Preises bestehen. Eine Anpassung ist auch für Leasing-Raten im entsprechenden Zeitraum eine Option, dazu muss man allerdings selber Kontakt mit dem Vertragspartner aufnehmen.
Wurde der Wagen kurz vor dem 01.07.2020 geliefert, kann man versuchen, sich mit dem Verkäufer auf eine Vertragsanpassung zu einigen. Eine Pflicht zur Anpassung an sich gibt es allerdings nicht, so dass man sich im Ernstfall gut überlegen sollte, ob man es vor Gericht bringt. Wird der Wagen nach dem 31.12.2020 geliefert, fällt auch wieder der Steuersatz von 19% an. Dies lässt sich nur bedingt verhindern, aber man kann versuchen die Lieferung vertraglich abzusichern, so dass man eventuell den niedrigeren Steuersatz noch erhält, wenn es einen passenden Grund für die Verzögerung gibt, wie als aktuelles Beispiel Verzögerungen durch die Corona-Krise.
Kommentar des Autors: Bei einem Autokauf können drei Prozent durchaus schon ein lohnenswerter Betrag sein.
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Wichtig ist hier vor allem, dass laut ADAC der korrekte Vorgang des Autokaufs im wichtigen Zeitraum vom 01. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020 stattfindet. Entscheidend ist hier nämlich, dass der Wagen in dieser Zeit an den Käufer übergeben wird, da so die Leistung tatsächlich erbracht wird. Das Datum des Vertragsabschlusses, das Rechnungsdatum oder auch der Termin an dem bezahlt wird sind für irrelevant, allerdings erwähnt der ADAC selbst, dass das Auto vor dem nach dem 01. Juli 20 bestellt und vor dem 01. Januar 21 ausgeliefert werden sollte. Eine Sonderregelung könne man übrigens eventuell beantragen, wenn der Wagen bereits vor dem 01. März 2020 bestellt wurde, dann aber nicht direkt wegen der Steuersenkung, sondern als Ausgleich für die lange Lieferzeit.
Die Ersparnis sollte natürlich generell von allen Anbietern an den Endkunde weitergegeben werden, denn schließlich ist das Ganze ja eine Steuer und somit verpflichtend, aber man sollte zur Sicherheit auf die Einhaltung an sich achten, da manche Verkäufer das Ganze wegen des Mehraufwands gerne umgehen würden, wenn sie könnten. Hier kann man aber dann auch auf Änderung und Anpassung des Preises bestehen. Eine Anpassung ist auch für Leasing-Raten im entsprechenden Zeitraum eine Option, dazu muss man allerdings selber Kontakt mit dem Vertragspartner aufnehmen.
Wurde der Wagen kurz vor dem 01.07.2020 geliefert, kann man versuchen, sich mit dem Verkäufer auf eine Vertragsanpassung zu einigen. Eine Pflicht zur Anpassung an sich gibt es allerdings nicht, so dass man sich im Ernstfall gut überlegen sollte, ob man es vor Gericht bringt. Wird der Wagen nach dem 31.12.2020 geliefert, fällt auch wieder der Steuersatz von 19% an. Dies lässt sich nur bedingt verhindern, aber man kann versuchen die Lieferung vertraglich abzusichern, so dass man eventuell den niedrigeren Steuersatz noch erhält, wenn es einen passenden Grund für die Verzögerung gibt, wie als aktuelles Beispiel Verzögerungen durch die Corona-Krise.
Bildquelle: Pixabay
Kommentar des Autors: Bei einem Autokauf können drei Prozent durchaus schon ein lohnenswerter Betrag sein.
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