Im Jahr 2015 wechselten laut Kraftfahrtbundesamt gut 7,3 Millionen gebrauchte Autos den Besitzer. Es gibt unterschiedliche Gründe, sich für einen Gebrauchten zu entscheiden. Allen voran steht die Kostenfrage, denn Gebrauchtwagen sind günstiger als Neuwagen. Wer sich für einen Gebrauchtwagen interessiert, sollte beim Kauf genau hinsehen und sich vorab über realistische Preise informieren: Der ADAC hat in diesem Zusammenhang einen hilfreichen Bericht zu den Gebrauchtwagenpreisen 2016 herausgegeben. Auch ein Blick in die aktuelle Pannenstatistik ist hilfreich, um gefloppte Fahrzeugmodelle auszusortieren.
Beim Gebrauchtwagenkauf ist nicht nur die Auswahl groß, sondern auch
die Liste der Dinge, die beachtet werden müssen, ist vergleichsweise lang.
Weitere Tipps zum Gebrauchtwagenkauf folgen jetzt.
1.) Besichtigungs-Tipp: Käufer können von Glück reden, wenn der Anbieter sie bei der Besichtigung auch wirklich in Ruhe lässt. Wer ständig auf den Interessenten einredet, möchte womöglich von etwaigen Mängeln ablenken. Andererseits sollten Interessierte explizit darauf bestehen, dass es ausführliche Informationen zu Vorschäden oder Unfällen gab. Vorsicht ist geboten, wenn der Verkäufer ausweichend reagiert! Weitere Punkte, die stutzig machen sollten sind diese:
2.) Besitzer-Tipp: Möchte der aktuelle Besitzer den Gebrauchtwagen vehement loswerden, obgleich er diesen noch gar nicht lange selbst fährt, sollten Käufer versuchen, den Grund dafür zu erfahren. Wer fadenscheinige Erklärungen angibt, wie etwa, das Fahrzeug „sei nicht das Richtige“, könnte ein mangelhaftes Auto loswerden wollen.
3.) Finanz-Tipp: Obgleich die Anschaffungskosten für einen Gebrauchtwagen unter denen für einen Neuwagen liegen, ist es letztlich doch eine hohe Summe, die den Besitzer wechselt. Da nicht jeder das Geld für einen Gebrauchtwagen auf dem Sparbuch hat, hat der Markt reagiert. Mittlerweile gibt es Kreditanbieter, bei denen eine Gebrauchtwagen Finanzierung ohne Schufa und Anzahlung möglich ist. Damit muss nicht einmal derjenige auf einen Gebrauchten verzichten, der einen negativen Schufa-Eintrag hat.
4.) Innenraum-Tipp: Präsentiert ein Verkäufer einen gepflegten Innenraum, so ist das immer positiv zu bewerten. Zudem sind Sitze und Sicherheitsgurte auch ein wichtiges Prüfinstrument, um zu eruieren, ob der Kilometerstand der Wahrheit entspricht. Abgenutzte Bezüge und Gurte weisen auf eine intensive Nutzung hin. Dementsprechend hoch müsste dann auch der Kilometerstand ausfallen.
Gebrauchtwagenkauf per Handschlag? Sicherer ist die Vertrags-Variante
5.) Kenner-Tipp: Wer sich mit den Gegebenheiten rund ums Fahrzeug auskennt, sollte vor allem einen Blick unter das Auto werfen. Hier darf weder Öl noch Rost sichtbar sein. Ebenso wie beim Motorraum gilt auch hier, dass eine vorherige Wäsche zwar löblich ist, aber vielleicht auch Leckstellen übertünchen will. Deshalb heißt es, hier besonders wachsam zu sein.
6.) Recherche-Tipp: Nicht alles, was als Privatverkauf ausgewiesen ist, ist auch ein Privatverkauf. Wer den Traumwagen gefunden hat und telefonisch einen Besichtigungstermin vereinbaren will, sollte bei Äußerungen wie „welches Auto möchten Sie sich denn ansehen“ hellhörig werden. Auch bei der Besichtigung gilt: Wird angegeben, dass das Fahrzeug für einen „Bekannten“ verkauft wird, handelt es sich häufig um einen Händlertrick, der die Gewährleistung umgehen will.
7.) Reparatur-Tipp: Grundsätzlich ist es nicht verwerflich, wenn sich ein Autobesitzer um sein Gefährt kümmert und regelmäßig eine Werkstatt aufsucht. Wenn sich diese Reparaturberichte allerdings häufen, ist Vorsicht geboten. Wenn es sich nicht um Verschleißteile handelt, könnten noch weitere Reparaturen auf den Neubesitzer zukommen. Ein lückenlos geführtes Scheckheft ist hingegen ein Pluspunkt. Damit wird bestätigt, dass das Fahrzeug regelmäßig in der Werkstatt überprüft wurde.
8.) Schummler-Tipp: Beim Gebrauchtwagenverkauf ist es ratsam, sich die Eintragungen im Kaufvertrag genau anzusehen. Wer beispielsweise explizit den Kilometerstand „laut Tacho“ angibt, impliziert damit, dass eben dieser gar nicht der Wahrheit entspricht. Auch wenn sich der Verkäufer bei der Vertragsunterzeichnung weigert, wichtige Attribute wie „unfallfrei“ schriftlich zu fixieren, sind Zweifel angebracht.
9.) TÜV-Tipp: Wer sein Fahrzeug verkauft und der TÜV-Termin direkt nach dem Verkauf ansteht, könnte um Mängel am Fahrzeug wissen, ohne dies zugeben zu wollen. In aller Regel sollten Verkäufer anbieten, den TÜV noch selbst zu erledigen. Wer dies ehrlicherweise anbietet, hat kaum etwas zu verbergen. Idealerweise wird ein Gebrauchtwagen nur mit aktueller TÜV-Plakette übernommen, die noch möglichst lange gilt. Apropos TÜV: Auch wenn das Prüfprotokoll fehlt, lässt das darauf schließen, dass hier Schäden vertuscht werden sollen.
10.) Zeit-Tipp: Käufer sollten sich nicht unter Druck setzen lassen! Wer massiv dazu genötigt wird, sich schnell für ein Fahrzeug zu entscheiden, übersieht vielleicht den einen oder anderen Fehler, der den Neu-Besitzer später ärgert.

Beim Gebrauchtwagenkauf ist nicht nur die Auswahl groß, sondern auch
die Liste der Dinge, die beachtet werden müssen, ist vergleichsweise lang.
Weitere Tipps zum Gebrauchtwagenkauf folgen jetzt.
1.) Besichtigungs-Tipp: Käufer können von Glück reden, wenn der Anbieter sie bei der Besichtigung auch wirklich in Ruhe lässt. Wer ständig auf den Interessenten einredet, möchte womöglich von etwaigen Mängeln ablenken. Andererseits sollten Interessierte explizit darauf bestehen, dass es ausführliche Informationen zu Vorschäden oder Unfällen gab. Vorsicht ist geboten, wenn der Verkäufer ausweichend reagiert! Weitere Punkte, die stutzig machen sollten sind diese:
a. Unter Dreck und Staub lassen sich Dellen und Kratzer gut verbergen. Ein ungewaschenes Auto ist also sehr aufmerksam zu betrachten. Bei einem gewaschenen Fahrzeug erkennt man schadhaften Lack deutlicher. Matten Stellen deuten auf Lackarbeiten hin, die möglicherweise nach einem Unfall nötig wurden. Ebenfalls verdächtig ist, wenn Spaltmaße ungleichmäßig sind.
b. Fahrzeuge mit reichlich Tuning-Ausstattung wurden in der Praxis meist auch so gefahren: Sportlich und nicht gerade materialschonend. Finger weg, wenn die Betriebserlaubnis fehlt.
c. Lackspritzer und Rost sind niemals ein gutes Zeichen: Sichtbarer Rost sollte von einem Fachmann geprüft werden. Überpinselter Rost zeigt an, dass der Verkäufer um kosmetische Eingriffe am Fahrzeug weiß – und vielleicht noch mehr verbirgt
b. Fahrzeuge mit reichlich Tuning-Ausstattung wurden in der Praxis meist auch so gefahren: Sportlich und nicht gerade materialschonend. Finger weg, wenn die Betriebserlaubnis fehlt.
c. Lackspritzer und Rost sind niemals ein gutes Zeichen: Sichtbarer Rost sollte von einem Fachmann geprüft werden. Überpinselter Rost zeigt an, dass der Verkäufer um kosmetische Eingriffe am Fahrzeug weiß – und vielleicht noch mehr verbirgt
2.) Besitzer-Tipp: Möchte der aktuelle Besitzer den Gebrauchtwagen vehement loswerden, obgleich er diesen noch gar nicht lange selbst fährt, sollten Käufer versuchen, den Grund dafür zu erfahren. Wer fadenscheinige Erklärungen angibt, wie etwa, das Fahrzeug „sei nicht das Richtige“, könnte ein mangelhaftes Auto loswerden wollen.
3.) Finanz-Tipp: Obgleich die Anschaffungskosten für einen Gebrauchtwagen unter denen für einen Neuwagen liegen, ist es letztlich doch eine hohe Summe, die den Besitzer wechselt. Da nicht jeder das Geld für einen Gebrauchtwagen auf dem Sparbuch hat, hat der Markt reagiert. Mittlerweile gibt es Kreditanbieter, bei denen eine Gebrauchtwagen Finanzierung ohne Schufa und Anzahlung möglich ist. Damit muss nicht einmal derjenige auf einen Gebrauchten verzichten, der einen negativen Schufa-Eintrag hat.
4.) Innenraum-Tipp: Präsentiert ein Verkäufer einen gepflegten Innenraum, so ist das immer positiv zu bewerten. Zudem sind Sitze und Sicherheitsgurte auch ein wichtiges Prüfinstrument, um zu eruieren, ob der Kilometerstand der Wahrheit entspricht. Abgenutzte Bezüge und Gurte weisen auf eine intensive Nutzung hin. Dementsprechend hoch müsste dann auch der Kilometerstand ausfallen.

Gebrauchtwagenkauf per Handschlag? Sicherer ist die Vertrags-Variante
5.) Kenner-Tipp: Wer sich mit den Gegebenheiten rund ums Fahrzeug auskennt, sollte vor allem einen Blick unter das Auto werfen. Hier darf weder Öl noch Rost sichtbar sein. Ebenso wie beim Motorraum gilt auch hier, dass eine vorherige Wäsche zwar löblich ist, aber vielleicht auch Leckstellen übertünchen will. Deshalb heißt es, hier besonders wachsam zu sein.
6.) Recherche-Tipp: Nicht alles, was als Privatverkauf ausgewiesen ist, ist auch ein Privatverkauf. Wer den Traumwagen gefunden hat und telefonisch einen Besichtigungstermin vereinbaren will, sollte bei Äußerungen wie „welches Auto möchten Sie sich denn ansehen“ hellhörig werden. Auch bei der Besichtigung gilt: Wird angegeben, dass das Fahrzeug für einen „Bekannten“ verkauft wird, handelt es sich häufig um einen Händlertrick, der die Gewährleistung umgehen will.
7.) Reparatur-Tipp: Grundsätzlich ist es nicht verwerflich, wenn sich ein Autobesitzer um sein Gefährt kümmert und regelmäßig eine Werkstatt aufsucht. Wenn sich diese Reparaturberichte allerdings häufen, ist Vorsicht geboten. Wenn es sich nicht um Verschleißteile handelt, könnten noch weitere Reparaturen auf den Neubesitzer zukommen. Ein lückenlos geführtes Scheckheft ist hingegen ein Pluspunkt. Damit wird bestätigt, dass das Fahrzeug regelmäßig in der Werkstatt überprüft wurde.
8.) Schummler-Tipp: Beim Gebrauchtwagenverkauf ist es ratsam, sich die Eintragungen im Kaufvertrag genau anzusehen. Wer beispielsweise explizit den Kilometerstand „laut Tacho“ angibt, impliziert damit, dass eben dieser gar nicht der Wahrheit entspricht. Auch wenn sich der Verkäufer bei der Vertragsunterzeichnung weigert, wichtige Attribute wie „unfallfrei“ schriftlich zu fixieren, sind Zweifel angebracht.
9.) TÜV-Tipp: Wer sein Fahrzeug verkauft und der TÜV-Termin direkt nach dem Verkauf ansteht, könnte um Mängel am Fahrzeug wissen, ohne dies zugeben zu wollen. In aller Regel sollten Verkäufer anbieten, den TÜV noch selbst zu erledigen. Wer dies ehrlicherweise anbietet, hat kaum etwas zu verbergen. Idealerweise wird ein Gebrauchtwagen nur mit aktueller TÜV-Plakette übernommen, die noch möglichst lange gilt. Apropos TÜV: Auch wenn das Prüfprotokoll fehlt, lässt das darauf schließen, dass hier Schäden vertuscht werden sollen.
10.) Zeit-Tipp: Käufer sollten sich nicht unter Druck setzen lassen! Wer massiv dazu genötigt wird, sich schnell für ein Fahrzeug zu entscheiden, übersieht vielleicht den einen oder anderen Fehler, der den Neu-Besitzer später ärgert.