Thomas Falke schrieb:
Quallifiezierte leute so wie ich können diesen überlisten.
Und deshalb bleibt die Garantie bestehen???
Da weiß ich aber anderes.
Thomas Falke schrieb:
Ja ich gebe eine Garantie auf meine Produkte es wäre falsch wenn ich das nicht machen würde.
Völlig toll, denn:
1. kommst Du gesetzlich garnicht drumrum, und
2. Was ist denn "Dein Produkt", wenn überhaupt ein paar Bits und wenn das was verloren geht, dann ist man natürlich gern bereit, diese fehlenden Bits nachzuliefern.
Wenn allerdings was am Zylinderkopf oder Lader "verloren geht" dann ist das nicht "Dein" Produkt, somit außerhalb "Deiner" Garantie.
Ist doch richtig so, oder ???
Du hast auch für alle Softwarestände ein Teilegutachten ???
Zitat Deiner Webseite:
...Bei Neuwagen (bis zu 100.000 km) wird die Herstellergarantie in vollem Umfang weiter gewährt (bis 50.000 km). ...
... (Garantiepreis auf Anfrage) ...
Klaro, wenn mein Wagen 100.000 Kilometer runter hat, darf ich eine Garantie
kaufen, die dann bis 50.000 Kilometer gilt
Hört sich alles ganz toll an, bist aber auch nur ein Bitschieber.
Da findet sich in den tiefen der AGB folgender Satz:
...8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht...
Da wird doch überall Garantie versprochen und auf die AGB verwiesen und dann sowas, komisch.
...Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware...
Also nach den gesetzlichen Vorschriften sind das 24 Monate, 12 Monate nur auf gebrauchte Teile, verkauft Ihr gebrauchte Teile??
Die Salomonische Klausel ist auch "etwas daneben":
... Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt ...
Das heist doch wohl etwas anders oder, geht es um den wirtschaftlichen Erfolg oder um die Nähe und Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften???
Ganz dreist dieser Hinweis auf einer Homepage:
...Die zeitaufwendigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen. Folglich kann bei Einschaltung eines Anwaltes eine rasche Entfernung der Inhalte nicht in Ihrem Interesse sein. Dies könnte rechtlich gegen Sie angewandt werden...
Dass die Einschaltung eines Anwaltes nicht dem Wunsch des Diensteanbieters (nämlich Dir) entspricht, dürfte nachvollziehbar sein, allerdings der Hinweis, dass dies dann gegen den Abmahner rechtlich angewandt wird, ist nun doch sehr dünnes Eis, weil einfach nur falsch. Da solltest Du noch mal mit einem Anwalt reden, denn dieser Satz ist schon allein lohnenswert für Nebenkosten.
Nungut, wer sich auf Dich einlässt, hätte ja vorher alles lesen können, selber Schuld, wenn es dann recht teuer wird, keine Garantie gibt und sich der Kunde auch noch bei allem Schaden sich um Deinen wirtschaftlichen Erfolg kümmern muss, mitgeteilt habt ihr es ja.