In diversen Wohngebieten gibt es verkehrsberuhigte Zonen, die im Volksmund fälschlicherweise als Spielstraßen bezeichnet werden. Erkennbar sind diese beruhigten Bereiche durch das bekannte blaue Schild, das nachfolgend zu sehen ist. Vielen Verkehrsteilnehmern ist aber gar nicht bekannt, welche Regelungen in diesen Straßen gelten, weshalb wir dies einmal erklären
Der Beginn des verkehrsberuhigten Bereichs wird durch das Verkehrsschild 325.1 angezeigt, das Ende ist am gleichen, jedoch mit einem roten Balken durchgestrichenen Schild (Zeichen 325.2) zu erkennen. Zwischen beiden Schildern gelten für Autos, Fahrräder und Fußgänger ganz besondere Regen. Dabei hat letztgenannte Gruppe weitgehende Rechte, die auch und ganz besonders für Kinder gelten, und denen sich andere Verkehrsteilnehmer unterzuordnen haben. In den ausgewiesenen Straßen dürfen Kinder, Jugendliche und Erwachsene die gesamte Straße für eigene Aktivitäten nutzen, worauf der Rest Rücksicht zu nehmen hat. Allerdings haben Fußgänger keine uneingeschränkte Narrenfreiheit, denn sie müssen Spiel oder Sport unterbrechen, wenn Autofahrer oder Fahrräder passieren wollen.
Fahrzeuge, egal ob motorisiert (Autos) oder unmotorisiert (Fahrräder), dürfen dabei allerdings nur Schrittgeschwindigkeit fahren. Was darunter zu verstehen ist, ist auch relativ klar definiert, denn es sind maximal 7 km/h zulässig. Eine so niedrige Geschwindigkeit wird in der Regel von keinem Tacho angezeigt, weshalb die Faustregel gilt: wenn sich die Tachonadel bewegt, ist man zu schnell. Eine zweite Faustregel besagt, dass die Geschwindigkeit gemeint ist, wenn ein Auto mit Handschaltung im 1. Gang, oder mit Automatik in der Fahrstufe D rollt, ohne das Gas gegeben wird - wobei letzteres bei manchen Fahrzeugen schon zu schnell sein kann. Und sofern Kinder oder andere Fußgänger das ankommende Fahrzeug nicht bemerken, muss angehalten und gewartet werden, ohne dass Druck (vor allem nicht der auf die Hupe!) ausgeübt wird. Wer in der verkehrsberuhigten Zone schneller unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt in der nur noch bis acht Punkte reichenden Verkehrssünderkartei in Flensburg.
Zudem gilt in der "Spielstraße" (wie gesagt, der Begriff ist eigentlich falsch, denn echte und durch ein entsprechendes Schild (Zeichen 250) gekennzeichnete Spielstraßen sind für jeglichen Verkehr gesperrt) grundsätzlich die Regelung rechts vor links. Auch zum Parken im verkehrsberuhigten Bereich gibt es klare Spielregeln, denn das ist nur innerhalb von speziell gekennzeichneten Flächen erlaubt. Anhalten zum Ein- und Aussteigen und auch zum Be- und Entladen ist allerdings gestattet.