Jüngst hat es wieder diverse Unfälle gegeben, an denen gleich mehrere Fahrzeuge beteiligt waren. In der Presse wird dann schnell von einem Massenunfall gesprochen, doch die Versicherungen ziehen eher andere Grenzen. Um noch einmal auf die Ende 2015 zu Gunsten der Geschädigten geänderten regelungen hinzuweisen, veröffentlichen wir unseren Ratgeber zu diesem Thema erneut.
06.11.2015, 16:44 Uhr:
Massenunfälle mit zahlreichen Fahrzeugen sowie etlichen Verletzten und auch Toten gehören zu den schrecklichsten Ereignissen im Straßenverkehr. Neben der seelischen Belastungen haben Beteiligte oftmals auch mit finanziellen Folgen zu kämpfen, zudem sind oft lange Rechtsstreitigkeiten die Folge. Künftig wird die Abwicklung und Begleichung im Sinne der Versicherten deutlich verbessert
Seit 1983 wurden in Deutschland 17 sogenannte Massenunfälle registriert. Häufigste Ursache dafür waren Glatteis, Nebel und Schneetreiben. Für den letzten Großunfall auf der A19 bei Rostock im April 2013 war allerdings ein Sandsturm verantwortlich. Dabei fuhren über 80 Fahrzeuge ineinander, neben 100 Verletzten waren auch acht Tote zu beklagen. Viele davon haben durch den Unfall auch noch einen finanziellen Schaden erlitten, denn bei solchen Unfällen wurden bislang längst nicht alle Folgen beglichen. Die im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) organisierten Versicherungen haben bislang nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten erstattet. Bei Front-, Heck- und Totalschäden sank die Regulierungsquote auf 66 Prozent, bei einem reinen Frontschaden wurden sogar nur 25 Prozent erstattet. Dabei gab es oft auch noch etliche Probleme, denn für die Regulierung war oftmals die Versicherung anderer Unfallbeteiligter zuständig - wobei sich die einzelnen Unternehmen teilweise gegenseitig den schwarzen Peter zugeschoben haben, weil kein eindeutiger Verursacher der jeweiligen Schäden oder des ganzen Unfalls festgestellt werden konnte.
Künftig wird es deutliche Erleichterung bei der Schadensabwicklung nach Massenunfällen geben, wie der GDV jetzt mitgeteilt hat. Nach einer Massenkarambolage können sich Fahrer und Insassen ab sofort direkt an den jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer wenden, der alle Personen- und Sachschäden sowie die Schäden am Auto übernimmt. Und zwar auch dann, wenn der Halter nur eine Haftpflicht- statt einer Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Durch die Abwicklung wird der Schadenfreiheitsrabatt des Halters nicht geändert.
Es müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden, damit die Versicherungen in der GDV entsprechende Zahlungen leisten:
- Die Polizei darf keinen Verursacher festgestellt haben
- Es müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt gewesen sein (bislang lag die Grenze bei 50 Fahrzeugen)
- Das gesamte Unfallgeschehen in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stattgefunden haben
Zu Punkt gibt es noch eine Ausnahme im Sinne der Geschädigten, denn sofern der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar ist, reichen bereits 20 Fahrzeuge, damit der Unfall als Massenunfall eingestuft wird.