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EU - Gewährleistungsgesetz
Diskutiere EU - Gewährleistungsgesetz im Verkehrsrechtmagazin Forum im Bereich AutoExtrem; Der BGH hat das EU - Gewährleistungsgesetz mit dem einen Zweck erlassen , Kunden von Gebrauchtwagenhändlern umfassend zu schützen. Gekauft wie gesehen , sowas gibt ...
- 22.02.2011, 09:09 EU - Gewährleistungsgesetz #1
EU - Gewährleistungsgesetz
Der BGH hat das EU - Gewährleistungsgesetz mit dem einen Zweck erlassen , Kunden von Gebrauchtwagenhändlern umfassend zu schützen. Gekauft wie gesehen , sowas gibt es nicht mehr und hat auch vor Gericht keinen Bestand . Seitdem versuchen KFZ - Händler eben dieses Gesetz zu unterlaufen bzw. es auszuhebeln. Der Passus :. "Verkauf im Kundenauftrag" taucht immer wieder in Verkaufsofferten in Allen Portalen , - mobile.de - Autoscout.de auf. Komischerweise halten sich die Gerichte immer wieder nicht an diese , höchstrichterliche Rechtsprechung. Würde gern Eure Meinung dazu hören . Wer hat Erfahrungen , wie auch immer , mit KFZ - Händlern gemacht .
, wie auch immer .
Herzliche Grüße an Alle von Detlev !
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EU - Gewährleistungsgesetz
- 22.02.2011, 17:19 EU - Gewährleistungsgesetz #2
Ich habe damit noch keine Erfahrungen gemacht und werde es auch nicht so schnell.
Wenn ich bei einem Händler sowas sehe oder höre vertraue ich dem Händler nicht.
Es mag wenige geben die wirklich was in Kundenauftrag verkaufen.
Nur nicht so viele glaube ich und die bei denen das nur als Alibi drin steht, da kann man doch davon ausgehen das da was faul ist.
- 22.02.2011, 20:48 EU - Gewährleistungsgesetz #3
Das ist natürlich pauschal so nicht zu sagen, aber dennoch gebe ich dir recht das solche Aussagen einen "faden" Beigeschmack haben.
Ich kann natürlich auch einen Autoverkäufer verstehen der auf einen 10 Jahre alten Golf für 3000 Euro keine Gewährleistung geben möchte.
Man sollte beide Seiten betrachten!
Grüße
ludes
- 27.02.2011, 14:25 EU - Gewährleistungsgesetz #4
Ich habe vor einigen Monaten einen Astra G von einem Händer gekauft. Nach ca. 3 Monaten habe ich feststellen müssen, dass die ZKD defekt war.
Zuerst habe ich den Händler informiert, als er sich quer stellte und auf seine Gebrauchtwagengarantie verwies, ging ich zum Anwalt. Nach 3 Wochen habe ich den Streit dann "gewonnen". Er musste die ZKD instant setzen lassen, nur das Öl, den Ölfilter und Kühlmittel musste ich bezahlen. Kostenpunkt ca 100 € für mich.
Also solltet ihr mal Probleme haben, sucht dringend einen Anwalt für Verkehrsrecht auf, er wird das schon hinbiegen.
Edit: Mein Astra ist BJ 2002
- 01.03.2011, 00:12 EU - Gewährleistungsgesetz #5
Sowas hat immer zwei Seiten .. versuche mal heute einen 500-1000 Euro Hobel bei einem Händler zu kaufen. Keine Chance. Vor ein paar Jahren war das kein Problem. Sowas geht immer (auch wenn die Substanz und Technik noch stimmt) gen (nahen) Osten oder nach Afrika. Sowas finde ich schade. Meine ersten Hobel waren alles Bastelautos .. da gabs noch Kilo fürs Geld.
Tränen in die Augen treibt mir noch die Prämie in die Augen ... da standen 1A Anfänger-Autos bei den Trödlern, die den Krams garnicht mehr verkaufen durften.
Dauert noch ein paar Jahre, bis der Markt wieder da ist, wo er hingehört, wird aber wohl nie so werden wie damals.
Fast 10 Jahre alter Astra .. was hast du dafür gezahlt? Mehr als 1000 Euro?


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