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Alt 27.06.2004, 09:20   #1
Nils Schneider Nils Schneider ist Männlich
Junior Mitglied
 
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Registriert seit: 24.06.2004
Beiträge: 49
Nils Schneider befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard ABG / Teilegutachten

Hallo zusammen,

ich bin noch neu hier, entschuldigt wenn diese Frage schon 1000 Mal war, aber ich hab bei der Suche keine Antwort auf meine Fragen gefunden:

Und zwar hab ich zwei Fragen:

- Wenn ich mir ein Teil mit "ABG" kaufe, muss ich nach dem Anbau ja meinen Wagen beim TÜV vorführen. Beispiel: Ich kaufe mir Tönungsfolie mit ABG, was wird mich diese Vorführung kosten? Und was bekomme ich beim TÜV, wenn ich meinen Wagen dort vorgeführt habe? Was passiert, wenn ich erwischt werde und habe "nur" eine ABG mit bei mir, nicht aber was, wo eindeutig steht das das Teil auch an meinen Wagen passt?

- Frage 2: Das selbe für ein "Teilegutachten": Und zwar hat mein Wagen Metallpedale (waren schon dran als ich den Wagen bekommen hab), für diese habe ich ein "Teilegutachten" (auf rotem Papier), muss ich damit nochmal zum TÜV? Und was schreibt der mir dann, damit ich legal mit den Pedalen fahre?

Vielen Dank!

Nils
Nils Schneider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2004, 05:09   #2
streets streets ist Männlich
Servicereiniger
 
Registriert seit: 12.04.2004
Beiträge: 2.791
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Standard

Zitat:
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
Was das Vorführen kostet weiß ich nicht kann soweit ich weiß von Tüv oder Dekrastelle zu stelle anders sein am besten mal anrufen! Wenn du ihn vorgeführt hast kriegst du (siehe oben) ne Eintragung in die Papiere! Tja und was dann passiert wenn du erwischt wirst? 3 Punkte in Flensburg Bußgeld und wenns harte kommt stillegung vom auto!

Zitat:
Das TÜV-Teilegutachten

Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.
Wenn sie schon in den Papieren stehen brauchst du nich nochmal hinfahren! Aber ich nehme mal an das tun sie schon da sie ja schon dran waren als du das auto gekauft hast sollte dies nicht der Fall sein tritt dem Verkäufer in den Arsch und lass es von ihm nachtragen kann ja wohl nich wahr sein!
streets ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2004, 13:00   #3
Nils Schneider Nils Schneider ist Männlich
Junior Mitglied
 
Benutzerbild von Nils Schneider
 
Registriert seit: 24.06.2004
Beiträge: 49
Nils Schneider befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

Danke für die Antwort!

Also es ist so das ich den Wagen von meinem Bruder geschenkt bekommen habe, und der hats offenbar nicht so mit TÜV-Vorführungen, und mit Ordnung auch nicht. Der Wagen hatte sogar noch ein 85er Endrohr dran, aber da mein Bruder die ABE verschlampt hat hab ich mit ihm jetzt erstmal wieder den Standard-Auspuff druntergebaut, da der Wagen Dienstag übern TÜV soll. Die Papiere hab ich leider grad nicht, die hat mein Bruder, daher kann ich nicht prüfen ob die Pedale im Schein eingetragen sind. Falls nein, geht der Wagen dann Dienstag trotzdem drüber? (Sprich, kann der TÜV-Prüfer direkt prüfen ob die Ordnungsgemäß sind, und dann die Eintragung in die Papiere vornehmen?)

Nils
Nils Schneider ist offline   Mit Zitat antworten
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