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Zitat von thren
am besten wärs denk ich wenn die größe der aktuell benutzten reifen auch im schein steht oder geht das bei den neuen scheinen gar nich mehr?
danke schonmal für die hilfe
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Nein, in den neuen Scheinen ( Zulassungsbescheinigung Teil I ) ist ausser den Grunddaten des Fahrzeugs nichts mehr eingetragen. Im Brief, jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II genannt, übrigens auch nicht mehr. Wenn du in Zukunft 30 Eintragungen hast musst du eben 30 Gutachten mit dir rumtragen.
EDIT: Habe gerade in meinem Schein ( Zb Teil I ) nachgeschaut. Da stehen nur die Reifen vom Grundmodell drin: 205 / 65 R 15 W und 225 / 55 R 16 W. Im Brief ( Zb Teil II ) sind gar keine Angaben über die Bereifung. Die bei mir serienmässigen 235 / 45 R 17 W sind auch nirgendwo eingetragen. Da die Reifen und Felgen Serie sind habe ich natürlich auch kein Gutachten. Ich freue mich schon auf die nächste Polizeikontrolle

Nach Angaben der Zulassungsstelle müssen die mir nämlich beweisen das die Bereifung nicht zum Fahrzeug gehört. Im alten Brief und Schein waren die 17" eingetragen.