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Alt 27.04.2005, 19:53   #1
ghoti
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Standard LED-Birnen

Hat einer Erfahrung mit in D zugelassenen LED-Birnen? Ich meine welche als Ersatz für die gewöhnlichen Rückleuchtenbirnen 21Watt oder 21/5 Watt. Es soll die entweder als 5er LED oder 9er LED geben...
Ein Nachbar hatte welche auswerweißwoher, das waren 12er (10 im Kranz und 2 in der Mitte) - keine Angabe über Stärke - waren aber verd... funzellig - allenfalls 5 Watt (und die kann ich weder im Escort noch im Focus (gingen dort auch nicht!) gebrauchen. Weiß würde reichen.
Interessant wäre auch der Preis. In GB kosten die im Paar 4,99 Brit. Pfund (7,50 €), in D niedrigster Preis bisher 12,99€.
???
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Alt 03.05.2005, 18:24   #2
Dickie
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Haben diese Lampen eine E-Zulassung ?
Also das E-Zeichen auf der Fassung eingeprägt.
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Alt 04.05.2005, 13:32   #3
ghoti
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Frag mich nicht! Ich will ja selber wissen, ob ich die verbauen darf und wenn ja, wo man gut und günstig an die Dinger dran kommt. Da die aber z.B. in GB und D angeboten werden, sollten sie sie haben - sonste müsste doch darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie nicht StVZO gültig sind???
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Alt 04.05.2005, 13:46   #4
Dickie
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Es gibt keine LED-Lampen mit Zulassung.

Es ist doch etwas sehr gewagt, wenn man von dem Angebot eines Artikels auch die Zulässigkeit ableitet. Radarwarner, Spinner-Felgen oder Radkappen, Alu-Flügelspoiler, UBB, ...

Es ist zwar richtig, dass derartige Dinge ausschließlich mit dem Hinweis: "nicht zulässig im Bereich der StVZO" verkauft werden dürfen, dies ist gesetztlich auch mit erheblichen Strafen belastet, aber diese Vorschriften kratzen nicht sehr viele. Da dies nur ein Antragsdelikt ist, also ein "Geschädigter" muss sowas anzeigen aber keiner macht das, muss man mal diejenigen fragen, die lieber die Strafe dafür bezahlen und den Händler nicht in Regrez nehmen. Kohle machen mit den Dummen.

StVG § 23 Feilbieten nicht genehmigter Fahrzeugteile
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Fahrzeugteile, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, gewerbsmäßig feilbietet, obwohl sie nicht mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
(3) Fahrzeugteile, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden.
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Alt 12.05.2005, 19:06   #5
ghoti
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Da muss ich dich aber enttäuschen! In Katalogen ist und auch im Internet muss eigentlich auf der gleichen Seite angegeben (werden), wenn das Autozubehör im Bereich der StVZO nicht zugelassen ist. Das ist z.B. der Fall bei Fanfaren, Unterflurbeleuchtung, bestimmten Zusatzscheinwerfern oder auch bei Glühbirnenlack (um nur ein paar zu nennen) der Fall. Schau im nächsten Supermarkt mal in den D&W - du wirst's sehen!
Dennoch: E-Markierung reicht (ist auch auf bestimmten gelben H1 Birnen aus Schweden drauf - und darf daher benutzt werden zumindest in Nebellampen...) Aber diese Diskussion haben wir schon woanders.

Wer hat denn schon Erfahrungen mit LED-Birnen?

LG ghoti (sprich: [fish])
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Alt 13.05.2005, 07:41   #6
Dickie
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Es ist richtig, dass eine Unzulässigkeit beistehen müsste, aber wenn es nicht dazugeschrieben wird, kannst Du zwar immer noch gegen den Verkäufer eine Anzeige erstatten, ändert aber nichts an Deinem "Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis". Nochmal ganz deutlich: es gibt keine zugelassenen LED-Lampen.

Wird es auch vorläufig nicht geben, weil es sie derzeitig physikalisch nicht geben kann: eine Lampe mit Glühfaden hat eine allseitige gleichmäßige Abstrahlung, auf dieses "Strahlungsverhalten" sind alle Leuchten und deren Reflektoren abgestimmt. Eine LED hat nunmal technisch nicht dieses Strahlungsverhalten, es kann also daher niemals eine Glühlampe mit Faden ersetzt werden.

Auch sehr leicht daran erkennbar, wieviele spezielle LED (Superflux) notwendig sind und wie die in verschiedenster Abstrahl-Richtung montiert sind, um so eine primitive 21 Watt Glühfadenlampe in einem Bremslicht bei gleicher Lichtwirkung zu ersetzen. Um eine 5 Watt Standlicht-Funzel zu ersetzen, müssten 4 Superflux-LED kugelförmig angeordnet werden, geht rein mechanisch in den notwendigen Abmessungen überhaupt nicht.
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Alt 13.05.2005, 08:01   #7
KiD KiD ist Männlich
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Standard @ Dickie

Hmmm... interressant, aber wie schaut es dann mit kompletten Rückleuchten aus in denen Ledlampen verbaut sind?
z.B. Tuningsrückleuchten, Nebelschlussleuchten,3.Bremsleuchte mit Ledlampen und E-Zeichen.

In dem Fall könnten die Gesetzeshüter nix sagen, oder??
Schließlich werden die jetzt überall verbaut.(BMW,Merc,Audi,VW,etc.)
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Alt 13.05.2005, 08:08   #8
Dickie
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Dies sind ja keine LED-Lampen, sondern komplette Leuchteneinheiten, da besteht ja der Blinker nicht aus einer einzelnen LED-"Birne", sondern aus einem größerem Leuchtenfeld mit mehreren einzelnen LED, die auch noch in verschiedene Richtungen "zeigen", damit die vorgeschriebene Abstrahlfläche, Abstahlwinkel und Abstrahlhelligkeit eingehalten werden.

Diese Leuchten (nicht LED-Lampen) sind zulässig, zumindest wenn sie ein E-Zeichen haben und diese nicht getürkt ist. Sowas ist aber überhaupt nicht vergleichbar mit einer einzelnen LED-Lampe, die man als Austauschteil einer Glühlampe benutzt.
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Alt 13.05.2005, 11:38   #9
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Standard Verwirrter Tüv.

Ist schon klar, wollt nur wissen wie es mit den Leuchten aussieht, denn jetzt kommt der wahre Hintergrund meiner Frage:

Diese Rückleuchten, welche auf dem vorherigen Bild zu sehen sind, wurden vom Tüv begutachtet und mit E-Prüfzeichen ausgestattet.
Nach ca. einem halben Jahr, mussten die Hersteller in diesem Fall "FK" die Rückleuchten wieder aus ihrem Programm herausnehmen, da sie plötzlich nicht mehr für die StVo zulässig sind.(warum auch immer??)
Inzwischen werden die Rückleuchten wieder beim Tüv vorgeführt, um ein neues E-P.Zeichen zu bekommen, d.h. in der Zwischenzeit darf die Firma keine Led-Rückleuchten dieser Variante verkaufen.
Ich weiß zwar nicht wann diese Prüfung zu Ende ist, aber später werden die Rückleuchten wieder verkauft werden, ganz sicher.

Heisst das jetzt, ich müsste während der Begutachtungsphase bis zur offiziellen Ausstelleung eines neuen E- Prüfz., meine Rückleuchten abmontieren??
Und wer soll das Nachprüfen können, in Österreich??
Ich bezweifle einmal, dass der Beamte eine Ahnung hat ob die jetzt zugelassen sind oder nicht. Ich hoffe natürlich, dass bei so einer Kontrolle der Beamte nur das E- Zeichen prüft und Abzischt.

Was sagt der Meister der Paragraphen.
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Alt 13.05.2005, 12:09   #10
Dickie
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Das "Ding" mit den FK-Leuchten ist im Hintergrund ein wenig anders gelaufen:
FK hat die Leuchten entwickel / konstruiert, was auch immer und in Asien einige Prüfmuster fertigen lassen. Dies Prüfmuster sind nach England gegengen zur Prüfung mit Erteilung einer E-Zulassung (wie das andere auch machen), wurden in England geprüft, eine E-Zulassung erteilt, in Serie produziert und verkauft.

Diese Leuchten hatten den klitzekleinen Nachteil, das dort einzelne LED aus einer Leuchteneinheit (zB. Bremslicht) auswechselbar waren. Das ist recht schnell bei einigen Tunern aufgefallen und es wurde "modifiziert", so dass beim Bremsen das VW-Logo erschien. Dies ist einem Mitbewerber auf dem Markt der LED Leuchten aufgefallen, gleichzeitig aber auch, das ein Austausch einer einzelnen LED gem. ECE-Richtlinien nicht möglich sein darf. Dieser "Fehler" der Leuchten ist bei der Zulassungsprüfung nicht aufgefallen.

Was folgte war die Beschwerde des Mitbewerbers beim KBA und Zurückziehung der E-Zulassung für diese betroffenen Leuchten (Verkaufsverbot). Bereits verkaufte Leuchten bleiben weiterhin zugelassen, natürlich solange dort nicht manipuliert wird, wie bei einer "normalen" Schlußleuchte.

FK ist nun am arbeiten oder ist schon fertig, dass diese Leuchteneinheit so fertigungstechnisch umgebaut und produziert wird, dass ein Wechseln einzelner LED nicht mehr möglich ist (zB. durch vergießen der Einzel-LED-Gehäuse), dann wird / ist eine Neuzulassung beantragt und dann wird es die Leuchten wieder im Handel verfügbar geben.

Es gibt allerdings für die Benutzer dieser, nennen wir sie mal, "Generation 1"-Lampen das Problem, das sie eventuell Nachweisen müssen, das diese Leuchten vor dem Verkaufsverbot, also der Zurücknahme der E-Zulassung, legal (zumindest damals noch) erworben haben. Als das Verkaufsverbot ausgesprochen wurde, hat zwar FK alle Kunden (Händler) informiert und die noch nicht verkauften Leuchten zurückgezogen, von der Seite auch völlig korrekt, einige Händler haben sich aber an dieses Verkaufsverbot nicht gehalten und auch teilweise die Dinger direkt aus Asien vom Hersteller, zwar mit eingeprägter aber trotzdem ungültiger E-Zulassung, bezogen und weiterverkauft.

Wer mit Rechnungsdatum nachweisen kann, das die Dinger vor dem Verbot gekauft wurden, hat keine Probleme und fährt mit einer legalen Leuchte rum, wer diese Dinger nach dem Verkaufsverbot erworben hat, fährt mit illegalen Leuchten rum. Wer bei einem LED-defekt eine einzelne LED austauscht und nicht eine komplette Leuchteneinheit (zB. Bremslicht) kauft, dem verfällt die E-Zulassung und er / sie hat eine unzulässige Leuchte.
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