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Alt 08.03.2005, 09:33   #1
Dickie
- GESPERRTES MITGLIED -
 
Registriert seit: 04.01.2005
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Dickie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard NOS ist legal fahrbar

Da ich hier immer als der große Verbieter dastehe, wollte ich mal darauf hinweisen, dass es vielleicht nur daran liegt, welche Einstellungen man zu irgendwelchen Dingen hat. Wir haben ein wunderbares Rechtssystem, was den eindeutigen Grundsatz hat: es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Wer in der Lage wäre, meine Beitrage mal richtig zu lesen und dies mit dem genannten Grundrecht vergleicht, würde auch mal die Möglichkeiten dahinter entdecken.

Ganz konkret hier mal das Beispiel NOS-Anlagen:

Derartige Systeme in Kraftfahrzeugen sind in Deutschland nicht verboten, im Gegensatz zu den hier so viel gepriesenen USA. Es sind nur einige Gesetzte und Vorschriften, die eine Verwendung nach dem TF&TF- Schema einschränken, ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht.

Die zu beachtenden Vorschriften ergeben sich aus den beteiligten Technologien: Gas, Druckbehälter und Kraftfahrzeug. Für den Bereich Gas und Druckbehälter gelten die Vorschriften der DVGW und damit kennt sich jeder Gas-Wasser-Installateur aus, für den Bereich Kraftfahrzeuge gibt es den TÜV, in Kombination von beiden (Druckgasbehälter und Kraftfahrzeug) kommt noch die Gefahrgutverordnung-Straße (GGVS) dazu. Das war es auch schon.

Als erstes geht es um die Montage der Gasflasche, diese ist im Innenraum nach den Vorschriften der GGVS nicht möglich, nur das ist verboten, eine Montage im Außenbereich ist nicht verboten und damit zulässig, siehe auch die zu tausenden zulässigen Gasbehälter der Erdgas- oder LPG (Flüssig oder auch Autogas genannt) –Fahrzeuge. Also kann problemlos und zulässig ein Gasbehälter außen montiert werden, dazu kann man die Hochdruckbehälter (Erdgas) oder die Niederdruckbehälter (LPG) mit Fahrzeugzulassung benutzen.

Die Installation von Gasanlagen (Flasche, Schläuche und Ventile) muss grundsätzlich immer den Vorschriften der DVGW entsprechen, die installierten Bauteile müssen eine DVGW-Prüfung haben, die fertige Installation muss von einem DVGW zugelassenem Prüfer durchgeführt werden. Auch dies ist kein Problem: alle notwendigen Teile mit DVGW- und sogar TÜV-Fahrzeugtechnik-Zulassung finden sich in den Bausätzen der Umbausätze für die Gas-Fahrzeuge, eine fachgerechte Installation kann jeder ausgebildete Gasinstallateur durchführen, ein DVGW-zugelassener Prüfer ist jeder Gasinstallateurmeister mit Konzession des örtlichen Gasversorgers, also fast jede stinknormale Heizungsbaufirma darf die DVGW-Abnahme durchführen.

Bleibt nur noch die Fahrzeugzulassung durch den TÜV, die eigentliche Installation (Zulässigkeit und Dichtigkeit) der Gasanlage ist bereits bestätigt, jetzt bleibt nur noch die Überprüfung der Montage, die Überprüfung der Leistung anhand eines Leistungsdiagramms, der Geräuschtest und der Abgastest. Diese Prüfung ist aber identisch mit der Abnahme und Eintragung eines Turboumbaus.

Habe fertig und kann mit einer NOS-Anlage legal herumfahren und diese auch nutzen.

Einige Schritte auf dem Weg habe ich bewusst weggelassen, damit nicht irgendwelche tollen Tuner einfach losbauen, diese Schritte sind aber genauso einfach lösbar und stellen noch nicht mal einen Hobbyschrauber vor größere Probleme. Ich wollte hier keine 1:1 nachbaubare Anleitung publizieren, sondern nur mal die legal machbaren Möglichkeiten aufzeigen.

Es gibt viele Verbote und Regeln, auf die ich hier immer wieder hinweise aber genau dies macht doch den Reiz der Individualisierung, also des Tunings aus. An alle Rummauler hier, bitte mal derartige rechtliche Hinweise von mir durchlesen und dann mal das Ding, was man da oben herumträgt, einschalten und benutzen. Es gibt noch in vielen Bereichen Hunderte von Möglichkeiten, ein Fahrzeug völlig legal schöner, schneller und vor allen Dingen einzigartig zu machen. Nur muss man dafür etwas recherchieren und denken, dies ist zugegebener Maßen manchmal etwas schwieriger, als einfach mit der Menge mit über Dinge herumzuposaunen, die nicht der Wahrheit entsprechen. Aber man hat mal was gesagt.

Nun gut, mit dieser genannten Einbauanleitung hat zwar keine blau beleuchtetet NOS-Flasche unter der Heckscheibe, sondern nur ein legales System. Den Turbolader haben auch die wenigsten beleuchtet im Innenraum, nur hat sich da noch keiner darüber beschwert, dass dies der TÜV verbietet.
Dickie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2005, 20:58   #2
Interface78 Interface78 ist Männlich
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Beiträge: 79
Interface78 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt


Standard

Moin,

ich weiß nicht welche Substanzen Dein Hirn vernebeln aber Stickstoffoxid darf auf DEUTSCHEN Straßen nicht eingesetzt werden. Die NO2-Anlage kann eingetragen werden(TÜV), aber leider nur "Drucklos"(Erfahrung). Paßt schon. Einige Deiner Beiträge habe ich gelesen und im Grundtenor hier und da was brauchbares gefunden aber bei 727 Beiträgen in 3 Monaten...........bissl viel Dreck!......findest Du nicht auch?
Interface78 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2005, 09:27   #3
Dickie
- GESPERRTES MITGLIED -
 
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Beiträge: 13.481
Dickie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


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Was soll der persönliche Angriff ? Keine Argumente, außer nur der reinen Behauptung, das derartiges nicht legal fahrbar ist, wo ist die fachliche / technische / rechtliche Begründung für diese platte Behauptung.

Schon mal was von den Worten Forschung, Entwicklung, Innovation und Investitions-Risiko gehört. Ohne derartige Dinge wüden wir alle noch auf Bäumen sitzen und mit bloßer Hand versuchen irgendwas eßbares zu fangen.

Hat da nicht mal einer vor gar nicht so langer Zeit behauptet, dass der Gesamt-Markt für Computer in Deutschland nie die 100 Stück-Grenze übersteigen wird.
Es gab auch mal medizinsche Gutachten, dass ein Mensch, sobald er schneller als mit Kutschengeschwindigkeit sich vorwärtsbewegt, unheilbar an Schwindsucht erkranken wird. Nie vergesen: was heute für jeden selbstverständlich ist, war noch vor 20 Jahren völlig unmöglich und auch zukünftig nie machbar.

Es gibt bereits einen Wagen, der als Erprobungsträger mit einer zugelassenen und voll eingetragenen Anlage legal durch die Gegend fährt, ein zweites Fahrzeug befindet sich gerade im Aufbau und die Straßenzulassung ist nur ein kleines Problem dabei.

Vielleicht mal die Grundidee um auf die richtige Spur zu kommen: mit reinem Alkohol bekommt man auch Probleme wegen den Monopol-Auflagen in Deutschland, aber es gibt auch Spiritus, technisch fast gleichwertig, völlig legal, nur kann man es halt nicht saufen. Eventuell liegt ja da der Unterschied zwischen zulässig eintragbar oder illegal, die anderen "Probleme" wegen Druckgasanlage oder impulsartiger Leistungssteigerung sind "nur" technischer Natur und eintragbar lösbar.
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Alt 12.03.2005, 11:18   #4
Carbrögen
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wie oft noch? ich h ab das schon 2x hier gepostet:
ICh hab extra TÜV Deutschland gefragt und die sagten mir das es nicht legal ist.
1. Weil es gegen den Transport von Gasflaschen verstöst
2. Du verstöst gegen den Transport von Gefahrgut
3. Europaweit dürfen keine Fremdkraftstoffe zur zusatz"heizung" des motors benutzt werden

also noch fragen?

ILLEGAL! Und schluss
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Alt 12.03.2005, 11:53   #5
Dickie
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Zitat:
Zitat von Carbrögen
wie oft noch? ich h ab das schon 2x hier gepostet:
ICh hab extra TÜV Deutschland gefragt und die sagten mir das es nicht legal ist.
1. Weil es gegen den Transport von Gasflaschen verstöst
2. Du verstöst gegen den Transport von Gefahrgut
3. Europaweit dürfen keine Fremdkraftstoffe zur zusatz"heizung" des motors benutzt werden
zu 1. und 2. was ist mit den Erdgas-, Autogas-Fahrzeugen, alles illegal ? Die Installation im Innenbereich des Fahrzeug ist verboten, was anderes nicht, steht in der GGVS, das Zeug ist erheblich harmloser als Erd- oder Propangas, es ist noch nichtmal brennbar.
zu 3. es sind keine Fremdkraftstoffe die dort verbrannt werden, ganz im Gegensatz zu Erdgas, das brennt auch allein. Erdgas darf man nicht mit Sprit "mischen", da Erdgas ein eigenständiger Energieträger ist, bei dem andern "Zeug" ist das nicht so, es ist kein eigenständiger Ernergieträger.

Ich habe extra auf die Feinheiten hingewiesen. Es ist richtig, dass der TÜV niemals eine Gasanlage zulassen kann, das darf der nämlich gar nicht, das darf nur die DVGW.
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Alt 12.03.2005, 13:10   #6
Carbrögen
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dnn fg ich dich warum meine Gasanlage im Womo Tüv geprüft werden muss ... naja egal


Der TÜV hat mir das jedenfalls so genannt! Schluss aus, mehr kann ich dazu nicht sagen bin kein Rechtsanwalt.


Zu deiner Erdgas These: Wieso gibt es ganze Karossen auf Deutschen Straßen mit Zulassung Aus Carbon, oder Teile aus Carbon obwohls doch illegal is?!
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Alt 12.03.2005, 15:46   #7
Donnie Donnie ist Männlich
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Donnie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Marke/Modell: VW Jetta

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Also ganz einfache Sache....
Ich hab mich auch schonmal schlau gemacht....
Bei verbauung einer funktionstüchtigen Nos-anlage gibt es 3!! ANZEIGEN

1. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
2. Nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport
und 3. das daraus resultierende erlischen der ABE des Fahrzeugs

Es wird dir schlicht und ergreifend kein TÜV abnehmen und somit ist es illegal.
Und den vergleich mit den Gasfahrzeugen kannst du hier nicht bringen, weil es alles Spezial-tanks sind die anhand zahlreicher Tests geprüft wurden und dann die freigabe bekommen haben....
Nos wird aber in normalen Gasflaschen vertrieben die hochgehen wie sonst was wenn das Ventil beschädigt wird.....

Mfg Marc
Donnie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2005, 15:50   #8
Dickie
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Nochmal zum Gas, bei einem WoMo befindet sich eine ganze Menge Installation innerhalb des Fahrzeuginnenraum, ebenso Heizung und Kocher, manchmal auch die Gasflasche. Bei Erd- oder Autogas gibt es kein einziges gasführendes Teil im Innenraum des Fahrzeugs.

Alle Teile der Gasanlage müssen nicht den Vorschriften des TÜV entsprechen, sondern den Vorschriften der DVGW, wenn Du dir mal jedes Bauteil, vom Druckminderer über jedes Ventil und sogar die gelben Schläuche, bis hin zum Herd / Heizung anschaust, wirst Du auf jedem Teil den Aufdruck "DVGW" mit einer Prüfnummer dahinter finden.

Das einzige was der TÜV prüft, ist die Verwendung von ausschließlich DVGW-zugelassenen Bauteilen und die Dichtigkeit, mehr nicht, was das eigentliche Gassystem angeht. Natürlich die ordnungsgemäße Befestigung und Stabilität der Halterungen aber das ist auch wieder deren Job.

----

Und nun zu der Problematk der "verbotenen" Carbon-Teile:

Carbon und auch Kevlar sind als Baustoff nicht verboten, es kann mit den gleichen Auflagen und vorgeschriebenen Prüfungen wie für jedes andere Material oder Bauteil im Fahrzeugbau eingesetzt werden, was ja auch schon in etlichen Bereichen gemacht wird.

Und da liegt genau der Haken, um Karbonbauteile in vernünftiger Dauerfestigkeit herzustellen, reicht es nicht, wie bei Glasfaser, die Matten einfach aufeinander zu legen und mit Harz zu tränken, Kohlefaserbauteile (Carbon) müssen im Vakuum getempert werden, also unter Luftabsaugung und relativ hoher Temperatur aushärten. Dieses Verfahren ist sehr kostenintensiv aber unbedingt notwendig, damit das "Zeug" auch noch nach 3 Jahren in Wind und Wetter die gleiche Festigkeit wie ein Neuteil zu haben.

Carbonfasern haben gegenüber Glasfasern den Nachteil, dass sich dort Luftbläschen festhalten können und auch nach dem Tränken mit Kunstharz sich nicht lösen und aufsteigen, ohne Vakuum-Fertigung bleiben diese Luftbläschen an der Faser und verhindern eine kraftschlüssige Verbindung zwischen Harz und Gewebe. Aufgrund dieser anderen Oberflächenstruktur von Carbonfasern, diese Oberflächenstruktur ist hautsächlich Verantwortlich für die höhere Festigkeit der fertigen Bauteile, darf auch nicht mit "normalen" Epoxydharzen wie bei Glsagewebe gearbeitet werden, es werden Harze verwendet, die unter normalen Temperaturbedingungen leicht verarbeitbar sind (honigförmig) aber bei höheren Temperaturen sich stark verdünnen (dünnflüssiger als Wasser werden) und dann in die Microfasern des Karbongewebe eindringen können und bei weiter anhaltend höherer Temperatur dann vollständig aushärten.

Was bisher von der Fertigung relativ problemlos machbar ist und auch gemacht wird, ist die Einbringung nur der äußeren Deckschicht als Kohlefaser-Gewebelage, den meisten "Tunern" geht es nur um die Optik und weniger um das Gewicht. Echte Kohlefaserteile (Massiv-Carbon) sind nunmal erheblich leichter weil fester, jedoch bei richtiger Fertigung, die für eine Prüfung und Zulassung nunmal notwendig ist, selbst für einen etwas besser betuchten Tuner unbezahlbar.

Die derzeitig auf dem Zubehörmarkt erhältlichen Echt-Carbonhauben sind weder getempert noch vakumiert, es gibt deshalb riesen Probleme mit der Befestigung von Scharnieren und Zuhaltungen, damit diese bei einem Fahrtwind von 200 km/h und dem zugehörigen Überdruck im Motorraum nicht ausreißen. Aufgrund der Schwammstruktur durch verbliebene Luftbläschen dringt über die Schnittkanten des fertigen Bauteils Wasser ein, dies Wasser entwickelt aufgrund einer chemischen Reaktion mit dem Kunstharz einen Überdruck, der die Gewebelagen auseinanderdrückt, dies ist im Kunststoff-Bootbau unter den Fachbegriff "Osmose" bekannt. Die nicht im Vakuum und unter höherer Temperatur gehärteten Hauben müssten eingentlich einen Aufkleber tragen: nur verwendbar bis...

Ich hoffe, dass die Problematik bei der Verarbeitung von Kohlefasern jetzt deutlich geworden ist. Zwischen einem vernünftigen GFK-Bauteil und dem gleichen KFK-Bauteil liegen fertigungstechnische Welten und auch Kosten.

Aber ich weiß, es liegt nur am TÜV, denn der verbietet ja immer alles.
Dickie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2005, 15:56   #9
Dickie
- GESPERRTES MITGLIED -
 
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Zitat:
Zitat von Donnie
1. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
2. Nicht gekennzeichneter Gefahrguttransport

Und den vergleich mit den Gasfahrzeugen kannst du hier nicht bringen, weil es alles Spezial-tanks sind die anhand zahlreicher Tests geprüft wurden und dann die freigabe bekommen haben....
Zu 1. habe ich bereits beschrieben, wie das völlig legal zu umgehen ist, das mit dem Spiritus.
Zu 2. tschuldigung ist Blödsinn, sowas kann nur einer sagen, der die GGVS nicht kennt, nach GGVS braucht man erst ab einer bestimmten Menge eine Kennzeichnung und eine Transportberechtigung.

Und nun zu den Spezialtanks, wer verbietet die Nutzung mit einem anderen Inhalt und da liegt das "wissen wie" und dafür braucht man noch einen Physiker und einen Chemiker.
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Alt 12.03.2005, 20:44   #10
db8us db8us ist Männlich
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Es ist ja auch KEIN Gefahrguttransport, wenn ich zu PRIVATEN Zwecken med. Sauerstoff als Taucher transportiere.
Wenn ich hingegen gewerblich etliche Tonnen davon bewege, dann schon...

Micha (Hobbytaucher)
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