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Alt 31.07.2011, 11:53   #1
rosw45 rosw45 ist Männlich
Junior Mitglied
 
Registriert seit: 31.07.2011
Beiträge: 1
rosw45 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard Wiederholungstäter

Hallo,
ich bin im Jahr 2006 2x geblitzt worden und habe 1 Monat Fahrverbot bekommen.
Danach keine Punkte mehr. Also auch keinen Eintrag mehr in Flensburg.
Heute auf der Autobahn mit 41 kmH nach Abzug der Toleranz gestoppt wurden.
Kann die alte Geschichte von der Führerschenstelle noch mit bewertet werden ?
Gibt es noch eimal 4 Monate Frist ?
rosw45 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2011, 14:30   #2
Squitsch Squitsch ist Männlich
Halbgott in Leuchtrot
 
Registriert seit: 10.02.2006
Ort: Südbaden
Beiträge: 3.168
Squitsch hat die Renommee-Anzeige deaktiviert

Marke/Modell: Golf V Sportline
Baujahr: 05/07
Motor/Leistung: 103 kW TSI

Standard

Punkte verjähren normalerweise nach zwei Jahren.
Kommen in dieser Zeit neue Punkte hinzu, verjähren die bereits vorhandenen jedoch erst dann, wenn die neuen ebenfalls verjährt sind, spätestens jedoch nach fünf Jahren.

Da beide deiner Verstöße innerhalb eines Jahres stattfanden, gehe ich davon aus, dass die Verjährung 2008 stattgefunden hat, wodurch diese Punkte keinen Einfluss mehr auf die aktuelle Tat haben können.

Laut Bußgeldkatalog erwartet dich somit für das Fahren mit 41 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften:
  • Voraussichtlich 160€ Strafe
  • 23,50€ Gebühren
  • 3 Punkte in Flensburg
  • 1 Monat Fahrverbot
Squitsch ist offline   Mit Zitat antworten
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