Punkte verjähren normalerweise nach zwei Jahren.
Kommen in dieser Zeit neue Punkte hinzu, verjähren die bereits vorhandenen jedoch erst dann, wenn die neuen ebenfalls verjährt sind, spätestens jedoch nach fünf Jahren.
Da beide deiner Verstöße innerhalb eines Jahres stattfanden, gehe ich davon aus, dass die Verjährung 2008 stattgefunden hat, wodurch diese Punkte keinen Einfluss mehr auf die aktuelle Tat haben können.
Laut Bußgeldkatalog erwartet dich somit für das Fahren mit 41 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften:
- Voraussichtlich 160€ Strafe
- 23,50€ Gebühren
- 3 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot