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Alt 08.12.2004, 15:32   #1
Hondaman
Junior Mitglied
 
Registriert seit: 16.11.2004
Beiträge: 9
Hondaman befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard Defekte Gurtstraffer HILFE????????????

Hallo Leute
hab mir am Montag ein Auto gekauft Renault Megane 1,6 .Das Fahrzeug hat ein Zwischenhändler verkauft.Nun als ich es gekauft hatte stellte ich am nächsten Tag fest,daß die Kontrollleuchte vom Airbag permanent leuchtet.Ich hin zur Renaultwerkstatt nachgefragt was das sein kann.Zum entsetzen sagten die mir das auto muss ein Unfall gehabt haben ,denn die Gurtstraffer sind zurückgezogen.Das passiert bei einem leichten Unfall.Airbags selber sind noch drin.Der Händler hat mir ein Kostenanschlag von 533 Euro gemacht was die Reperatur kosten würde denn das Steuerteil vom Airbag muss mit ausgewechselt werden.
So nun hab ich den Verkäufer angerufen ihn das geschildert und der weigert sich den Wagen zurück zu nehmen oder die Reperatur zu bezahlen.Seine Begründung er habe das auto nur verkauft hat es selbst irgendwo gekauft,weis daher nicht was das Auto für Mängel hat.Ausserdem schrieb er im Kaufvertrag (Keine Garantie Keine Gewährleistung)Er weigert sich den Schaden zu zahlen ich hab es gekauft wie gesehen.Hat er Recht was kann ich machen,hab leider das Geld nicht für ein Anwalt.
Danke für eure Tips Peter
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Alt 08.12.2004, 16:27   #2
Schimboone
Senior Mitglied
 
Registriert seit: 21.09.2003
Beiträge: 1.623
Schimboone befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

Ganz klar : Er ist Händler,er darf die Garantie nicht ausschließen !
Ausserdem hätte er mitteilen müssen,das es ein Unfalwagen ist !
Allerdinbgs verstehe ich net,wieso Du das Auto überhaupt gekauft hast...keine Probefahrt gem8 ?
Schimboone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2004, 16:34   #3
Hondaman
Junior Mitglied
 
Registriert seit: 16.11.2004
Beiträge: 9
Hondaman befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard Hab eine Probefahrt gemacht

weiß auch nicht warum ich diese Kontrolllampe nicht bemerkt habe.Zum Händler es ist kein richtiger Händler das sind solche die Autos aufkaufen und wieder verkaufen.Das ist ein Ausländer gewesen zumindest hab ich jetzt das schlammassel.Bin nur ein Laie konnte nicht wissen das die Gurtstraffer defekt sind.Was sollich machen? Aber trotzdem danke das du mir helfen wolltest bzw geschrieben hast
Hondaman ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2004, 21:09   #4
DeeCat DeeCat ist Weiblich
Junior Mitglied
 
Registriert seit: 01.12.2004
Beiträge: 15
DeeCat befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

Ich meine ich kenne deine finanzielle Situation nicht genau aber ich denke ein Anruf beim Rechtsanwalt wird sicher nichts kosten. Darüber hinaus kostet fragen ja nix, wenn er dir ohne Bezahlung keine Antwort geben will. Na und? Probierst den nächsten aus. Ist ja bloß ne Grundsatzfrage. Ansonsten gibt es für Finanziell schwache Personen auch nen Antrag den man stellen kann auf Rechtsberatung, da übernehmen die dann für die Beratung und für 1 Brief die kosten, soweit ich weiß. Meist ist es ja so, dass die meisten Händler egal was sie handeln bei einem Brief vom Anwalt kalte Füße kriegen.

Davon mal abgesehen bin ich mir zu 100% sicher das dir bei nem Kauf auch wenn es sich beim Verkäufer nur um einen Zwischenhändler handelt, gesagt werden muss ob das Auto einen Unfall hatte. Der MUß den dann als Unfallwagen verkaufen. Wobei ich sagen muss ich hab mir ebenfalls vor fast 2 Wochen nen Megane 1,6 FLH gekauft bei so nem sogenannten "Wald und Wiesen - Händler", ich hätte mir den Wagen aber niemals ohne Gebrauchtwagengarantie gekauft. Darauf sollte man bestehen, wenn nicht dann lieber den Wagen stehen lassen und woanders einen kaufen. Aber naja aus Fehlern lernt man ja bekanntlich...
DeeCat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2004, 21:18   #5
Hondaman
Junior Mitglied
 
Registriert seit: 16.11.2004
Beiträge: 9
Hondaman befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard ja das hab ich mir

auch überlegt ich rufe mal ein anwalt an ob der mir was sagen kann oder zumindest weiterhelfen kann was ich machen soll.Aber wie gesagt aus Fehlern lernt man.Bin eigentlich ein vorsichtiger Mensch aber der wagen sieht sehr gepflegt aus preis war auch okay wenn das mit den Gurtstraffern nicht wäre.Ist ja ein 96 iger 98000 auf die uhr aber garagenwagen wurde mir gesagt war auch beim Tüv hab ihn schecken lassen die haben keine Beanstandungen.Aber wegen dem Steuerteil meint der Renaulthändler ürden die Airbags nicht mehr aufgehen,da das Steuerteil auf null ist.Fahren kann ich schon damit.Hab gelernt aus diesem Kauf.trotzdem wäre es mir lieber der verkäufer bezahlt die rep. oder nimmt das auto zurück.
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Alt 08.12.2004, 21:51   #6
camel camel ist Männlich
Senior Mitglied
 
Benutzerbild von camel
 
Registriert seit: 19.03.2004
Beiträge: 2.863
camel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

hi...
tja... neulich war da was im fernsehen... ein händler ist ein solcher der auch fahrzeuge neu verkauft... ein solcher händler wie der von dem das auto ist... ist eher ein verkäufer oder schieber.... er hat keine sachkompetenz und auch keine werkstatt... ich bezweifle das der nen offiziellen verkaufsplatz hat... von daher ist das ein kauf von privat und somit wie bei e-bay jegliche garantie ausgeschlossen.... hat dieser mensch einen offiziellen verkaufsplatz ist das eventuell der einzige hebel... denn dan hat er ein angemeldetes gewerbe und auch eine höhere haftungs und sorgfaltspflicht....
greeting's.... camel....
camel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.12.2004, 23:03   #7
DeeCat DeeCat ist Weiblich
Junior Mitglied
 
Registriert seit: 01.12.2004
Beiträge: 15
DeeCat befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard Wobei bei Ebay

ist der Tausch/Rückgabe nur dann ausgeschlossen wenn der Verkäufer ausdrücklich darauf hingewiesen hat. Nach neuem Recht sind auch Privatverkäufer wie zum Beispiel Verkäufer durch Auktionen ausdrücklich dazu verpflichtet sich an die gesetzliche Gewährleistung zu halten. Daher geben die Verkäufer bei ebay auch immer den Zusatz : Da Privatverkauf keine Gewährleistung., an.

Ich finde es ist nen Versuch es auf dieser Schiene zu versuchen und wie gesagt halte ich es für sehr wahrscheinlich das der Typ eh nachgibt wenn er erstmal nen Brief vom Anwalt bekommt.

Darüber hinaus habe ich bei recht.de folgende Einträge gefunden. Dort geht es auch um die Gewährleistung bei Gebrauchten.

Hier generell über Gewährleistung in diesem Fall bei Kauf von Privat:

der Verkäufer kann die Gewährleistung bei Privatverkäufen ausschliessen. Sätze wie "Gekauft wie gesehen" gelten im Allgemeinen nicht als wirksammer Ausschluss.
Schliesst der VK die Gewährleistung nicht wirksam aus, so haben sie volle 2 Jahre Gewährleistung.
Achten Sie bitte auf folgende Punkte: Der VK soll alle Mängel, die das Fahrzeug aufweist detailiert auf dem Kaufvertrag aufführen. Lassen sie sich Werkstattrechnungen zeigen und evt. als Kopie mitgeben. Nehmen Sie eine unabhängige Person mit.
Falls der VK sagt: "Der Motor ist grade erst frisch überholt worden", dann bestehen Sie darauf, das in den Kaufvertrag mit aufzunehmen.
Auch Sachen wie "Rostfrei, Unfallfrei" etc gehören in den Vertrag. Musterverträge gibt's z.B. beim ADAC.
Immer daran denken: Der Automarkt ist grade nicht so toll für VK. Wenn Sie Zweifel am VK haben, kaufen Sie das Auto nicht. Einen Gebrauchtwagen bekommen Sie an jeder Ecke, der VK einen Käufer aber nicht. Sie haben die bessere Position und können die Regeln im vernüftigen Rahmen bestimmen.

Und dann noch folgendes mit den dazugehörigen Fragen:

Frage:> ich beabsichtige einen Gebrauchtwagen zu kaufen. Erhalte ich eine Gewährleistung, wenn ja, wie lange ist diese, wenn ich diesen von einer Privatperson kaufe.

2 Jahre für alle Mängel, die bei Übergabe vorhanden waren, welche nicht der üblichen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes entsprechen, entsprechend §434 BGB.
Beschaffenheit Bsp.:
Nach 14 Jahren ist etwa die Lebenszeit eines Kfz aufgebraucht, da stellt es dann grundsätzlich keinen Mangel dar wenn der Motor ausfällt bzw. sich schon bei Übergabe nicht mehr dreht.

Frage : Was umfasst diese?
> Z.B. ist es dann ein Gewährleistungsfall, wenn nach 2-3 Monaten der Motor den Geist aufgibt?

Nein, es sei denn Sie könnten beweisen, das der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war. Das dürfte in dem Fall gerade bei einem gebrauchten Kfz schwierig sein.

Wenn man bei einem Unternehmer kauft hat man als Verbraucher 6 Monate Beweislastumkehr §476 BGB nach dem Kauf und muß innerhalb der Zeit nicht beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war.

Noch besser schützt eine Garantie §443BGB aber je nach vereinbarten oder freiwillig eingeräumten Bedingungen

Ich hoffe das hilft weiter. Das ist dort natürlich nur ne rechtliche Diskussion denn Rechtsberatungen dürfen nur von den dafür zuständigen Behörden zugelassenen Personen durchgeführt werden. Ich hoffe es hilft trotzdem weiter.

Auf Grund dessen und dem das in deinem Kaufvertrag drin steht würde ich sagen ziehst du dabei den kürzeren, ausser natürlich der kriegt bei nem Anwaltsschreiben wirklich kalte Füße und gibt nach. Ne weitere Möglichkeit wäre sich an den vorigen Besitzer zu wenden und zu fragen ob das Problem dort auch bestand bzw. ob er wirklich einen kleinen Unfall hatte. Wenn dem so ist und er dem Händler/Verkäufer dies auch mitgeteilt hat, dann hast du wieder recht gute Chancen würde ich sagen weil er dir ne Information dann höchstwahrscheinlich absichtlich unterschlagen hat außerdem hast du dann natürlich einen zeugen der bestätigen kann, das der Mangel bereits vor Kauf bestand. Aber bei dieser Frage kann dir wiederum nur ein Anwalt helfen. Ist nur so ne Überlegung von mir.

MfG
DeeCat

Geändert von DeeCat (08.12.2004 um 23:21 Uhr).
DeeCat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2004, 04:56   #8
camel camel ist Männlich
Senior Mitglied
 
Benutzerbild von camel
 
Registriert seit: 19.03.2004
Beiträge: 2.863
camel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


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hi....
das auto hatte doch einen vorbesitzer der im fahrzeug brief steht... von dem kannst du erfahren in welchen zustand und mit welcher aussage des vorbesitzers das fahrzeug an den händler verkauft wurde... somit kan der sich nicht aus der affäre ziehen mit dem spruch habe ich nicht gewust....
greeting's.... camel....
camel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.12.2004, 09:18   #9
Schimboone
Senior Mitglied
 
Registriert seit: 21.09.2003
Beiträge: 1.623
Schimboone befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

Zitat:
Zitat von camel
hi....
das auto hatte doch einen vorbesitzer der im fahrzeug brief steht... von dem kannst du erfahren in welchen zustand und mit welcher aussage des vorbesitzers das fahrzeug an den händler verkauft wurde... somit kan der sich nicht aus der affäre ziehen mit dem spruch habe ich nicht gewust....
greeting's.... camel....
Das ist ne gute Idee,das hab ich damals bei meinem Mirca auch gem8 (der hatte 5tkm nachdem ich ihn gekauft hatte nen kapilatel Getriebeschaden-da hab ich erfahren,das der Vorbesitzer das Auto wegen Getriebeproblemen (!) abgegeben hatte...naja,das AH mußte zahlen...)
Schimboone ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.12.2004, 16:28   #10
Hondaman
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Standard Hab ein Termin beim Anwalt

am Dienstag bin mal gespannt was der sagt. Falls ich keine chance habe muss ich doch den Wagen reparieren lassen damit im Fall eines Falles die Airbags auch ihren Dienst tun.Finde aber den Preis von 533 Euro recht teuer für das steuerteil und die beiden Gurtstraffer.Kostenvoranschlag beläuft sich auf diese Summe von einer Renaultfachwerkstatt.Ich bin mir sicher das diese Leute ihr Geld wert sind aber da ich eh finanziell stark gebeutelt bin suche ich ne günstigere Möglichkeit diese Reperatur irgendwo günstiger zu bekommen.Könnt ihr mir weiterhelfen.Hab schon bei ATU gefragt aber die dürfen so eine reperatur net machen was mit airbag zu tun hat.Danke für eure Tips.Gruß Peter
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