Hallo ich war gestern beim tüv und der hat bei mir bemängelt das ich keine leuchtweitenregulierung für das ablentlicht habe!
Jetzt meine Frage ich habe einen eclipse bj 97 ab diesen baujahr ist es vorgeschrieben das fahrzeuge eine leuchtweitenregulierung haben müssen! Wieso ist diese bei mir nicht drinne? Habt ihr eine?! Bitte um vernünftige antworten
Die LWR ist seit 93/94 Pflicht in Deutschland und es gibt keinen 2G, der keine hat.
Beim 1G wurden sie nachgerüstet und ist erkennbar an den unterschiedlichen Längen der Scheinwerferdeckel. Kurze Deckel sind ein zeichen für LWR. Da du aber ein Baujahr 97 hast, kann es ja nur ein 2G sein und die gab es eben nicht ohne LWR. Sollten jedoch egay engelseier Scheinwerfer eingebaut worden sein, dann haben die keine LWR am SW dran und es müßte der vom originalen verbaut werden. Im Handbuch zu deinem Wagen findest du auch die Plazierung der LWR.
Hey australia ich bin erstaunt danke für die gute info!
Ja das rädchen was links neben den lenkrad ist ist bei mir nur um das lich im tacho heller und dunkler zu machen! Scheinwerfer sind orginal drinne-.-mh na gut ich mach mich mal auf die suche im handbuch zur not fahr ich einfach zu einen mitsu händler aber danke noch mal an alle
Auf idiotische Fragen reagiere ich grundsätzlich genau so, weil ich sie nicht für voll nehme.
Hat jemand eine ernstzunehmende Frage, helfe ich auch gerne.
Deine LWR sitzt tiefer als die Tachobeleuchtung.
jo und noch mal danke
also ich hab auch mal nen foto gemacht! da wo bei dir die leuchtweitenregulierung ist, ist bei mir nur eine klappe aber das pic hat mir schon sehr geholfen! Den als ich die klappe weg gemacht habe habe ich da hinter ein stecker gefunden der 4 polig ist! Ich denke mal das wird er sein. Werde erst mal nach mitsu fahren und mir den und den schalter für nebel bestellen.
Danke noch mal an die die hilfreiche antworten geben konnten
die Leuchtweitenregulierung ist in Deutschland bereits für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1990 vorgeschrieben.
Ich weiß nicht, wie das speziell bei deinem Auto ist, aber EU-Reimporte haben häufig keine Leuchtweitenregulierung, da sie EU-weit erst ab etwa 1996/1997 vorgeschrieben ist. Das Fehlen der LWR wird dann normalerweise in den Fahrzeugpapieren vermerkt.
Wenn du einen Reimport (erkennbar an der fehlenden Schlüsselnummer zum Fahrzeugtyp) ohne LWR hast und der Eintrag in den Papieren fehlt, kannst du mal beim TÜV nachfragen, ob eine Eintragung und Ausnahmegenehmigung noch möglich ist.
Falsch, aber egal-ist ja gut für die Beitragszahlen.
Wie schon geschrieben ab 93/94.
Einspruch, der 01.01.1990 für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge ist korrekt für die Pflicht einer Leuchtweitenregulierung.
Ausnahmen sind wie schon beschrieen dann im Schein vermerkt.