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Alt 23.09.2004, 11:36   #1
zpeedy zpeedy ist Männlich
Senior Mitglied
 
Registriert seit: 24.11.2003
Beiträge: 1.087
zpeedy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard TÜV Kosten HU/AU/Eintragungen/Einzelabnahme/HU-Checkliste

Bei den Kosten beim TÜV/Dekra usw. kann man keine festen Gebühren nennen, da diese je nach Organisation und Bundesland unterschiedlich sind, sich jedoch in den Margen der GebOSt bewegen.

Zu beachten ist auch, dass Die Gebühren bei Durchführung der HU in Werkstätten manchmal höher sind, da diese berechtigt sind, sogenannte Gestellungskosten zu berechnen( quasi Unkostenbeitrag fürs Bereitstellen von Prüfmitteln wie Bremsenprüfstand, Hebebühne,etc.).
Die Gebühren sind jeweils immer auf den Untersuchungsberichten ausgewiesen.

Hauptuntersuchung: ca. 60 € (modeedit)
Abgasuntersuchung: ca 25-40€ (modeedit)


(modeedit): "Zwar gibt es seit 01.01.2010 keine vordere Plakette mehr für eine erfolgreiche Abgasuntersuchung. Sie ist mittlerweile Bestandteil der HU und sollte zeitnah vor dem HU-Termin durchgeführt werden. Hier scheint es meines Wissens unterschiedliche Ansichten zu geben: Einmal wird gesagt, das die AU nicht älter als 4 Wochen sein darf, andererseits wird propagiert, daß sie nicht älter als einen Monat vor der HU-Fälligkeit sein darf (in beiden Auffassungen steckt ein bißchen Wahrheit, insbesondere, wenn man zwischen zugelassenen und abgemeldeten Fahrzeugen unterscheidet). Oftmals - so wie es auch schon vorher war - wird die Abgasuntersuchung zum selben Zeitpunkt wie die HU durchgeführt, womit sich beschriebene Problematik erübrigt.
Die Preisdifferenz für die AU ergibt aus unterschiedlich erfolderlichen Prüfverfahren: ein Fahrzeug nach Erstzulassung 31.12.2005 mit OBD ist die günstigte Variante, da dort im Regelfall keine Wirkungsprüfung erfolgen muß. Falls dort doch eine Wirkungsprüfung erfolgen muß (Readiness-Code nicht gesetzt, Lagerfahrzeug aus 2005 oder andere Gründe), ist entsprechende Gebühr höher und im oberen Preisrahmen anzusiedeln, wie auch normale "KAT-Fahrzeuge" bzw. Diesel vor 01.01.2006."

Für weitere sachdienlichen Erörterungen dieser Problematik lass ich dieses Thema vorerst offen: bitte keine Diskussionen (dafür könnt ihr ein neues Thema einstellen) SPAM oder ähnliches ist eh nicht erwünscht - also nur Fakten; Alles andere wird umgehend gelöscht!


Eintragung nach §19 (3) StVZO: von ca. 35€ bis ca 50€, auch nach Aufwand gestaffelt
Eintragung nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO: ca ab 65€ plus evtl. Aufwand für Sonderprüfungen,
Gutachtenbeschaffung, etc...

Eintragungen nach §19 (3) StVZO sind Eintragungen, bei denen man ein gültiges Teilegutachten oder ein Teil mit einer EG-BE oder ABE mit Auflage zur Abnahme hat.
Bei Eintragungen nach §19 (2) i.V.m §21 StVZO können sich verschiedene Eintragungen beeinflussen und können somit auch teurer werden. z.b. Fahrwerk und Reifen.
Diese Art greift immer dann, wenn Eintrag nach § 19(3) StVZO nicht möglich ist.

Wenn mehrere Eintragungen auf einmal vorgenommen werden, kann es günstiger als lauter einzelne Eintragungen werden, da manchmal einzelne Prüfungen für mehrere Umbauten gleich sind, z.B. wird bei Sonderlenkrad mit geänderter Rad-Reifenkombination bei Einzelabnahme in einem Termin nur einmal ein Fahrversuch durchgeführt.

weitere Infos findet ihr auch bei der Dekra, TÜV usw. www.tuev-sued.de www.dekra.de


Für den Fall, dass ihr die Untersuchungsfristen der HU überzogen habt, müsst ihr mit folgendem Bußgeld rechnen( gilt nur für Fahrzeuge, die nicht der SP-Pflicht unterliegen):

mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
mehr als vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte

Modedit: könnte momenan etwas "teuerer sein", wenn nicht, teurer werden!

Seit dem 01.05.2003 wird nach überzogener Untersuchungsfrist die Gültigkeit der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung bei zugelassenen Fahrzeugen rückdatiert auf die letzte Fälligkeit. Eine Ausnahme bilden die sogenannten OBD-Fahrzeuge, bei denen seit 1.4.2006 die AU Bestandteil der HU ist und somit auch die Plakette auf das Monat der HU geklebt wird. Die AU-Plakette soll ab 1.1.2010 wegfallen, wenn bei allen AU-Pflichtigen Fahrzeugen die AU Bestandteil der HU wird.

Für den Fall, dass ihr die Untersuchungsfristen der AU überzogen habt, müsst ihr mit folgendem Bußgeld rechnen:

mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt

Modedit: könnte momenan etwas "teuerer sein", wenn nicht, teurer werden!

Fahrzeug zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig vorgeführt 15,- EUR

(Quelle für Bußgelder: http://www.bussgeldkataloge.de/, Stand 02/2007)

Geändert von rubberduck0_1 (30.06.2010 um 19:03 Uhr). Grund: Überarbeitung bezüglich AU in HU intergriert
zpeedy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2004, 02:11   #2
Strati Strati ist Männlich
www.jens-stratmann.de
 
Registriert seit: 27.08.2004
Ort: 48157 Münster
Beiträge: 862
Strati hat die Renommee-Anzeige deaktiviert

Marke/Modell: Astra G Cabrio
Baujahr: 2003
Motor/Leistung: 1.6l 100PS

Strati eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Hauptuntersuchung Checkliste - das wird überprüft !

Alle Jahre (genau gesagt alle 2) wieder darf das geliebt Fahrzeug ja zur Tüv-Hauptuntersuchung, hier mal eine Checkliste was alles geprüft wird (werden sollte):

Fahrgestell-Nr. (Übereinstimmung Fahrzeug & Fahrzeugschein)
Abblendlicht, Scheinwerferstellung
Standlicht
Fernlicht
Blinker links / rechts, vorne / hinten, seitlich
Warnblinkanlage
Rückleuchten
Kennzeichenbeleuchtung
Bremslicht
Rückfahrscheinwerfer
Nebelschlussleuchte
alle evtl. zusätzlich montierten Leuchten (Nebelscheinwerfer etc.)
Instrumentenbeleuchtung inkl. Kontrollleuchten
Hupe
Frontscheibe (Beschädigungen und / oder Beieinträchtigungen im Sichtfeld des Fahrers
Scheibenwischer & Waschanlage
Innen und Aussenspiegel - Prüfung auf Sprünge und blinde Stellen
Motor (Ölaustritt)
Batterie (Befestigung und Abdeckung)
Karosserie (Durchrostungen)
Stoßdämpfer und Federn, Lenkmanschetten, Lenkspiel
Räder / Reifen (zulässigkeit, Profiltiefe muss min. 1,6 mm betragen und die Reifen dürfen nicht ungleichmässig abgefahren sein, ebenso dürfen die Reifen keine äußeren Schäden aufweisen
Bremsen (Bremsenprüfstand)
Abgasanlage (Beschädigung, Durchrostung)
Verbandskasten , Warndreieck

Sofern Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sind werden diese auch überprüft (Anhand des Fahrzeugscheines wird überprüft ob die Veränderungen eingetragen sind)

Hauptuntersuchung

1. Beleuchtung
Funktionieren alle Lampen und Kontroll-Lämpchen im Armaturenbereich?
Sind Leuchtengehäuse unbeschädigt (kein Kondenswasser, keine Steinschläge, Reflektoren nicht blind)?
Funktionieren alle Lampen?
Ist die Lichtstärke aller Lampen gleich?

2. Räder und Bereifung
Sind die Felgen ohne Schäden oder Verformungen?
Sind die Reifen ohne Schäden wie Einschnitte, Beulen oder Risse (auch die Reifenflanken)?
Ist das vorgeschriebene Mindestprofil (Pkw 1,6 mm in den Hauptprofilrillen) bei jedem Reifen vorhanden?

3. Korrosion
Sind keine ernsthaften Durchrostungen sichtbar?<
Besonders beachten:
Bodengruppe, Auspuffanlage, tragende Teile wie Schweller und Längsträger, Federbein-Aufnahmen im Motorraum und Kofferraum.

4. Flüssigkeitsstände
Ist die Bremsflüssigkeit zwischen Maximum und Minimum?
Ist die Scheibenwaschflüssigkeit vorhanden?
Verlieren Motor oder Getriebe kein Öl?

5. Lenkung
Treten keine Geräusche beim Lenken auf?
Ist die Lenkung bei jedem Einschlag leichtgängig?
Ist das Lenkspiel gering?

6. Bremsen
Rastet die Handbremse sicher ein, ist sie wieder leicht zu lösen?
Ist der Handbremshebel vor dem oberen Anschlag schon fest?
Fußbremse: Spricht die Bremse frühzeitig und kräftig an (ausreichende Verzögerung)?
Starkes Bremsen: Bleibt der Wagen in der Spur?
Sind die Gummibeläge der Pedale vorhanden und rutschfest?

7. Sonstiges
Ist die Batterie fest verankert?
Sind keine scharfkantigen Teile am Fahrzeug (z. B. eine abgebrochene Antenne)?
Ist die Frontscheibe ohne größere Steinschläge, Kratzer oder Sprünge?
Ist die Hupe in Ordnung?
Ist das Kennzeichen gut lesbar?
Ist der Scheibenwischergummi in Ordnung?
Sind sämtliche Spiegel optisch einwandfrei?
Sind alle Veränderungen am Fahrzeug in den Papieren eingetragen?
Sind die Gurte in Ordnung?
Funktioniert das Lenkradschloß?
Funktioniert das Gebläse?
Ist der Verbandskasten komplett (Alter beachten) und im Kfz?
Ist das Warndreieck in Ordnung und im Kfz?
Ist die Anhängesteckdose in Ordnung?
Ist die Fahrzeug-Ident.-Nr. lesbar?
Stimmt das Typenschild überein?

Das ist hier allerdings nur eine unverbindliche Liste, was von einem Fahrzeughalter ohne weitere Hilfmittel, wie beispielsweise Bremsenprüfstand und Hebebühne an seinem Auto geprüft werden kann.

Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit!!!

Bei der Durchführung einer HU werden selbstverständlich noch weitere Prüfpunkte "abgearbeitet"!

Geändert von astracar (25.02.2008 um 20:42 Uhr).
Strati ist offline   Mit Zitat antworten
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