AutoExtrem - Auto Tuning Forum Spacer Spacer Spacer
Zurück   AutoExtrem - Auto Tuning Forum > AutoExtrem > KFZ-Versicherungen
Registrieren Forum Galerie Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Quickmenü

SpacerBox Forum
SpacerBox Galerie
SpacerBox Chat ( 0 )

SpacerBox Alle-Marken
Spacer Audi Spacer BMW
Spacer Fiat Spacer Ford
Spacer Opel Spacer Renault
Spacer Mazda Spacer Mercedes
Spacer Honda Spacer Nissan
Spacer Peugeot Spacer Seat
Spacer Toyota
Spacer Volkswagen

SpacerBox Tuning
Spacer Optisch
Spacer Motor

SpacerBox Hifi, Car-Navigation
SpacerBox Verkehrsrecht
SpacerBox TÜV-Fragen
SpacerBox Motorrad
SpacerBox Suche/Biete


Voting
Werbung
Werbung
Werbung
Werbung
Werbung
Werbung
Werbung
Werbung
Wussten Sie's ?

Werbung
Werbung

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 11.04.2007, 17:22   #1
nochn16v nochn16v ist Männlich
Moderatour :-)
 
Registriert seit: 11.11.2005
Ort: Kreis Kleve
Beiträge: 15.049
nochn16v wird schon bald berühmt werden

Marke/Modell: Kadett E / Astra F
Baujahr: 1989 / 1995
Motor/Leistung: 117 / 51 KW

nochn16v eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Kurzzeitiges länger als 5 Tage?

Mein die Frage in diesem Zusammenhang noch nicht gesehen zu haben?

Was passiert oder könnte passieren wenn man mit dem 5-Tage-Kennzeichen länger fährt??

Versicherungsschutz ist futsch schon klar aber was noch??
nochn16v ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2007, 19:06   #2
Peachy Peachy ist Weiblich
Junior Mitglied
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 16
Peachy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

ALso wenn du länger fährst, hast du keinen Versicherungsschutz, das weisst du ka schon mal. Kein Versicherungsschutz bedeutet, dass wenn du dann das Fahrzeug bewegst, du gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt. Erwischt dich also die Polizei, begehst du eine Straftat.
Peachy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2007, 07:59   #3
Dickie
- GESPERRTES MITGLIED -
 
Registriert seit: 04.01.2005
Beiträge: 13.481
Dickie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

Wenn das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist, dann ist das Fahrzeug überhaupt nicht zugelassen, Straftat wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (eher selten, weil sich die Polizei damit nicht so auskennt und darüber dann keine Anzeige schreibt, ansonsten 20 Tagessätze und 5 Punkte), es bleibt dann noch Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Zulassungsrecht (50 Euro - 3 Punkte)
Dickie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2007, 16:13   #4
Peachy Peachy ist Weiblich
Junior Mitglied
 
Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 16
Peachy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

die Polizei kennt sich bei euch nicht mit dem Pflichtversicherungsgesetz aus. na dann aber mal prost!!!
Peachy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2007, 16:27   #5
Dickie
- GESPERRTES MITGLIED -
 
Registriert seit: 04.01.2005
Beiträge: 13.481
Dickie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

Merkwürdigerweise kommt diese Geschichte recht selten zur Anzeige, obwohl sie oft immer mit bei ist, abgelaufenes Kennzeichen, Fahren außerhalb der Saison, Möps mit Versicherungskennzeichen aber schneller als darf, Pocketbikes, ...

Aber wieso "Prost" ?
Welchen Nachteil hat eine vergessene Anzeige ?
Wenn die es vergessen, kann man ja Beschwerde einlegen, ist eine Straftat, somit kann man sich 3 Jahre lang selber anzeigen und eine korrekte Verurteilung erhalten.
Dickie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2007, 17:08   #6
nochn16v nochn16v ist Männlich
Moderatour :-)
 
Registriert seit: 11.11.2005
Ort: Kreis Kleve
Beiträge: 15.049
nochn16v wird schon bald berühmt werden

Marke/Modell: Kadett E / Astra F
Baujahr: 1989 / 1995
Motor/Leistung: 117 / 51 KW

nochn16v eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Dickie
Wenn das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist, dann ist das Fahrzeug überhaupt nicht zugelassen, Straftat wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (eher selten, weil sich die Polizei damit nicht so auskennt und darüber dann keine Anzeige schreibt, ansonsten 20 Tagessätze und 5 Punkte), es bleibt dann noch Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Zulassungsrecht (50 Euro - 3 Punkte)

Muss da nicht noch was mit Fahrverbot kommen??

...und ich werd mich hüten sie drauf anzusprechen wegen der "Straftat"
nochn16v ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2007, 21:11   #7
onkel-howdy onkel-howdy ist Männlich
Senior Mitglied
 
Benutzerbild von onkel-howdy
 
Registriert seit: 27.04.2006
Ort: 73230 kirchheim
Beiträge: 12.605
onkel-howdy wird schon bald berühmt werdenonkel-howdy wird schon bald berühmt werden

Marke/Modell: 32/32b/35i/3b
Baujahr: 77/86/92/98
Motor/Leistung: 70/75/115/110

Standard

bei nem 87er obbel häts n 07er gereicht und damit wärs alle sorgen los
onkel-howdy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2007, 21:26   #8
nochn16v nochn16v ist Männlich
Moderatour :-)
 
Registriert seit: 11.11.2005
Ort: Kreis Kleve
Beiträge: 15.049
nochn16v wird schon bald berühmt werden

Marke/Modell: Kadett E / Astra F
Baujahr: 1989 / 1995
Motor/Leistung: 117 / 51 KW

nochn16v eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

07er bekommt man doch nun erst ab 30 Jahre und nicht mehr wie früher ab 20

Sonst hätt ich nur noch dieses Jahr überbrücken müssen
nochn16v ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2007, 21:38   #9
onkel-howdy onkel-howdy ist Männlich
Senior Mitglied
 
Benutzerbild von onkel-howdy
 
Registriert seit: 27.04.2006
Ort: 73230 kirchheim
Beiträge: 12.605
onkel-howdy wird schon bald berühmt werdenonkel-howdy wird schon bald berühmt werden

Marke/Modell: 32/32b/35i/3b
Baujahr: 77/86/92/98
Motor/Leistung: 70/75/115/110

Standard

Zitat:
Zitat von nochn16v
07er bekommt man doch nun erst ab 30 Jahre und nicht mehr wie früher ab 20

Sonst hätt ich nur noch dieses Jahr überbrücken müssen
jo wenn man seine kiste (wie ich ) auf den letzten drücker am 28.2.2007 noch zugelassen hat ging das dieses jahr noch
onkel-howdy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2007, 07:03   #10
Dickie
- GESPERRTES MITGLIED -
 
Registriert seit: 04.01.2005
Beiträge: 13.481
Dickie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

Zitat:
Zitat von nochn16v
Muss da nicht noch was mit Fahrverbot kommen??
Nein, kommt nicht.

"Fahrverbote" beziehen sich auf die Fahrerlaubnis, also nch nie gehabt, keine mehr vorhanden oder einige Monate zum Urlaub zum Entspannen in der Bußgeldstelle.

Hier betrifft es aber nicht die Person des Fahrers, sondern den Zustand des Fahrzeugs und das sind dann keine "Fahrverbote", sondern sogenannte "Nutzungsverbote" gegen die Verstoßen wurde.

Fahren darfst Du ja grundsätzlich, aber nicht mit einem Fahrzeug, was einem Nutzungsverbot unterliegt.
Dickie ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

vB Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
probefahrt über mehrere tage? möglich? Butzie Opel ALLGEMEIN 4 19.07.2006 10:24
Zündspule 2 Tage nach Kauf Memphis321 Renault Laguna & Laguna2 24 22.11.2005 11:08
Corsa B hat seine Tage!!! Was tun??? Lexmayr Opel Corsa / Corsa Combo Tour 1 05.11.2005 07:37
Astra hat seine Tage Master4u21 Opel Astra 1 07.10.2005 13:49
Auto kaufen und 2 Tage später verkaufen ? Daniel1809 Verkehrsrechtmagazin 10 04.03.2004 00:42


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:13 Uhr. (24.05.2012)


(C) 2002-2011 AutoExtrem.de (IMPRESSUM / Nutzungsbedingungen AGB)(192.168.9.21)
Counter