ALso wenn du länger fährst, hast du keinen Versicherungsschutz, das weisst du ka schon mal. Kein Versicherungsschutz bedeutet, dass wenn du dann das Fahrzeug bewegst, du gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstößt. Erwischt dich also die Polizei, begehst du eine Straftat.
Wenn das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist, dann ist das Fahrzeug überhaupt nicht zugelassen, Straftat wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (eher selten, weil sich die Polizei damit nicht so auskennt und darüber dann keine Anzeige schreibt, ansonsten 20 Tagessätze und 5 Punkte), es bleibt dann noch Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Zulassungsrecht (50 Euro - 3 Punkte)
Merkwürdigerweise kommt diese Geschichte recht selten zur Anzeige, obwohl sie oft immer mit bei ist, abgelaufenes Kennzeichen, Fahren außerhalb der Saison, Möps mit Versicherungskennzeichen aber schneller als darf, Pocketbikes, ...
Aber wieso "Prost" ?
Welchen Nachteil hat eine vergessene Anzeige ?
Wenn die es vergessen, kann man ja Beschwerde einlegen, ist eine Straftat, somit kann man sich 3 Jahre lang selber anzeigen und eine korrekte Verurteilung erhalten.
Wenn das Kurzzeitkennzeichen abgelaufen ist, dann ist das Fahrzeug überhaupt nicht zugelassen, Straftat wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (eher selten, weil sich die Polizei damit nicht so auskennt und darüber dann keine Anzeige schreibt, ansonsten 20 Tagessätze und 5 Punkte), es bleibt dann noch Ordnungswidrigkeit wegen Verstoß gegen das Zulassungsrecht (50 Euro - 3 Punkte)
Muss da nicht noch was mit Fahrverbot kommen??
...und ich werd mich hüten sie drauf anzusprechen wegen der "Straftat"
"Fahrverbote" beziehen sich auf die Fahrerlaubnis, also nch nie gehabt, keine mehr vorhanden oder einige Monate zum Urlaub zum Entspannen in der Bußgeldstelle.
Hier betrifft es aber nicht die Person des Fahrers, sondern den Zustand des Fahrzeugs und das sind dann keine "Fahrverbote", sondern sogenannte "Nutzungsverbote" gegen die Verstoßen wurde.
Fahren darfst Du ja grundsätzlich, aber nicht mit einem Fahrzeug, was einem Nutzungsverbot unterliegt.