Da es hier ständig Themen zur Unterbodenbeleuchtung gibt und alles 100 mal diskutiert wird will ich jetzt einmal posten damit es endlich alle wissen und bitte postet nicht nochmal!
Es ist generell VERBOTEN!
Diese gelten nicht als Einstiegshilfe solange sie draußen bzw. unterhalb des fzg befestigt werden, sie dürfen nur an den Innentüren (wie bei Golf) angebracht werden unter der Vorraussetzung dass sie wenn man die Tür aufmacht angehen. Man darf zwar die einrichtung dran haben aber die Neon dinger dürfen nur zu show zwecken verwendet werden, danach muss man die abmontieren und dann nach hause fahren, sonst 3 pkt und Bußgeld!
Im Gesetzbuch steht dass die Beleuchtung nur wie oben beschrieben angebracht werden darf.
Hier gibt es noch weitere Themen zur UBB. Also bitte erst die lesen! Da wird eigentlich alles gesagt!(s.o.)
Thema 1
Thema 2
Thema 3
Thema 4
Thema 5
Thema 6
Thema 7
Thema 8
Thema 9
Thema 10
Thema 11
Thema 12
Thema 13
Thema 14
Thema 15
Thema 16
Thema 17
Da seht ihr mal wie viele themen es schon darüber gibt!
Stand: 21.08.2004