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Alt 29.01.2007, 13:44   #1
Nard
Junior Mitglied
 
Benutzerbild von Nard
 
Registriert seit: 01.11.2006
Beiträge: 6
Nard befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard [Klasse B mit 17] 21km/h zu schnell

Hi,
neulich bin ich mit meinem Moped (Schwalbe) innerorts ín einer 30er Zone mit 24km/h zu schnell gelasert worden. Jetzt bekam ich Post, worin ich mit einer Überschreitung der Geschwidigkeit um 21km/h (nach Abzug der Toleranz) beschuldigt wurde. Die Konequenzen:

50€ Strafe
20€ Bearbeitungsgebühr
ca.3,50€ Auslagen

1 Punkt


Ich habe die Fürherscheinklasse B (begleitetes Fahren mit 17) und bin natürlich somit noch in der Probezeit. Da mir nach meinem Wissensstand nun eine Nachschulung droht, verwunderte es mich, dass davon in dem Brief nichts zu lesen war. Kann es sein das diese Maßnahme erst, wenn ich mit 18 den Führerschein ausgehändigt bekomme, auf mich zukommt oder haben die Beamten wegen dem 1 km/h der hier diese wichtige rolle spielt, Gnade walten lassen, sodass ich noich mit einem blauen auge davon komme?

Ist es möglich den Punkt auf z.B. auf meinen Vater zu übertragen?
Nard ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2007, 14:25   #2
Dickie
- GESPERRTES MITGLIED -
 
Registriert seit: 04.01.2005
Beiträge: 13.481
Dickie befindet sich auf einem aufstrebenden Ast


Standard

Zitat:
Zitat von Nard
Da mir nach meinem Wissensstand nun eine Nachschulung droht,

Richtig

verwunderte es mich, dass davon in dem Brief nichts zu lesen war.

Was Dir jetzt mitgeteilt wurde, ist die Strafe für die "Missetat", die Nachschulung ist
1. keine Strafe, sondern "nur" eine Auflage zur weiteren Nutzung der Fahrerlaubnis
2. kommt die Aufforderung erst, wenn auch die Strafe rechtsgültig geworden ist.

Momentan wirst Du erst "nur" beschuldigt, kann ja sein, dass es ganz anders war, Du dem Bußgeldbescheid widersprichst und "freigesprochen" wirst, dann keine Missetat begangen, auch keine Strafe, auch keine Punkte und damit keine Basis für Verlängerung und Nachschulung.

Also einfach ein wenig warten, rein verwaltungsrechtlich dauert das immer ein wenig.


Kann es sein das diese Maßnahme erst, wenn ich mit 18 den Führerschein ausgehändigt bekomme,

Nein, der kommt irgendwann in der (dann auch verlängerten) Probezeit.

auf mich zukommt oder haben die Beamten wegen dem 1 km/h der hier diese wichtige rolle spielt, Gnade walten lassen, sodass ich noich mit einem blauen auge davon komme?

Nein, denn mit der Anordnung des Aufbauseminars hat weder Polizei noch Bußgeldstelle etwas zu tun, das macht ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde und die bekommt erst eine Nachricht aus Flensburg, wenn dort auch der Punkt eingetragen wird.

Das Seminar kommt dann auch mit Sicherheit, denn dem Sachbearbeiter, der das Seminar anordnet darf überhaupt nicht anders.

Auch gibt es bei dem einem km/h keine Toleranz mehr. Irgendwo muss doch eine Grenze existieren und die liegt gesetzlich bei 20/21 und nicht bei 22/23 km/h.


Ist es möglich den Punkt auf z.B. auf meinen Vater zu übertragen?
Vermutlich nicht. dafür müsste Dein Vater dann als Fahrer und damit Täter glaubhaft gemacht werden.

Da Du aber gelasert worden bist, bist Du auch angehalten worden, somit steht zweifelsfrei fest, wer der Täter ist.
Dickie ist offline   Mit Zitat antworten
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