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Alt 20.08.2004, 15:20   #1
P-Jay P-Jay ist Männlich
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Registriert seit: 25.11.2003
Ort: Zuhause
Beiträge: 936
P-Jay befindet sich auf einem aufstrebenden Ast

Marke/Modell: Honda Civic

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Standard Tipps zum Kauf von Tuningteile(erlaubt/nicht erlaubt)

also Unterbodenbeleuchtungen sind verboten, auch wenn man das nicht wahr haben will.
Zitat:
Zitat von P-Jay
ok. Leute wie versprochen habe ich mich in diese Sache etwas schlau gemacht.ich muss sagen dass die dinger...



absolut verboten sind. Diese gelten nicht als Einstiegshilfe solange sie draußen bzw. unterhalb des fzg befestigt werden, sie dürfen nur an den Innentüren (wie bei Golf) angebracht werden unter der Vorraussetzung dass sie wenn man die Tür aufmacht angehen. Man darf zwar die einrichtung dran haben aber die Neon dinger dürfen nur zu show zwecken verwendet werden, danach muss man die abmontieren und dann nach hause fahren, sonst 3 pkt und Bußgeld!

Und was diesen Händler auf den Mave hingewiesen hat angeht, das ist ein Geldmacher.wenn er es so schreibt wie ich oben dann verkauft er keine einzige! er schreibt das gesetz hin weil er genau weiß dass keiner das gesetzbuch liest( Übrigens das sind 10 seiten Gesetz über dieses Thema). Käufer sind der Meinung, wenn er das sagt dann muss es auch stimmen. Ist aber leider net so! Sonst könntest Du Dir ja auch ein Blaulicht auf's Dach machen und sagen: "Schalt ich ja nicht ein"

Im Gesetzbuch steht dass die Beleuchtung nur wie oben beschrieben angebracht werden darf.Glaubt diese Geschwätzt von wegen ECE R 72/245 und 95/54 und es ist zugellasen ist, nicht! Darin heißt es nur daß die Leuchten bezüglich ihrer elektromagnetischen Verträglichkeit geprüft wurden!

ich habe auch das Thema mit dem mercedes UBB angeschnitten: Die Lichter strahlen zueinander und nach Innen des fzgs deswegen legal! aber bei neon oder LED ist dies nicht kontrollierbar.


Also kurz und knapp: ES IST VERBOTEN!!und eintragungen bringen euch nix wenn die polizei euch anhält dann gibs eine saftige Strafe (s.o.)
Mehr zu UBB


Klarglasrückleuchten: ohne e Prüfzeichen wertlos diese werden nicht eingetragen außer man zahlt paar Riesen für eine Überprüfung in Karlsruhe. An die Rückleuchten mit E Zeichen muss man nur, sofern nicht vorhanden, einen Rückstrahler anbringen, dann steht der Eintragung nichts mehr im Wege.

Für Vorne gibt es keine in D mit E Zeichen. Prüfung kostet mehrere tausend euro.(s.o.)
Es gibt ja seit neustem die AE s angeblich mit E-Prüfzeichen! Das sind nur E Zeichen zum aufkleben. Kannst du auch selbst ausdrucken und drauf kleben, wenn es dich beruhigt. Aber sobald ein Polizist, sieht dass du keine leuchtweitenregulierung hast, wird dein wagen stillgelegt!

Chromfelgen aus den Staaten: werden nicht eingetragen weil sie nicht richtig geprüft sind. Es sei denn man hat genug geld sich 3 mal das gleiche zu kaufen,die 2 macht der TÜV kaputt mit dem einen darf man dann bei bestehen nach hause fahren (lohnt sich kein bißchen)

Ausländische Gutachten/ABE: Es sind nur Gutachten von Österreich in D zulässig. andere Länder andere Sitten. Egal was man euch erzählt es gelten nur gutachten aus Österreich und Deuschland.

Auspuff bzw. ESD ohne ABE/Gutachten: Es wird zuerst eine Geräuschmessung gemacht und nach dem Gehör entschieden ob es zu laut ist oder nicht. Wenn es zu laut ist dann müssen die Prüfer den Wagen während der Fahrt messen, diese Überprüfung kostet 150-200 Euro! Egal ob man am Ende besteht oder auch nicht! die 200 euro muss man auf jedenfall zahlen!

wenn mir noch irgenwas einfällt dann schreib ich es rein!!!!!!

Geändert von P-Jay (22.09.2005 um 11:02 Uhr).
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