Zitat:
|
Zitat von schneg1979
jo wenn in der abe genau dein auto steht dann eigendtlich net nö
|
Falsch.
Man muss zwei Sachen haben:
1. Den Eintrag der Felgen- und Radgröße im KFZ-Schein
Damit ist dann sichergestellt, dass diese Größe auch an diesem Auto gefahren werden darf und
2. Eine Zulassung für die Felge selber
Damit ist dann sichergestellt, dass genau diese Felge auch an diesem Wagen gefahren werden darf.
Eine ABE für eine Felge sagt nur etwas über die Felge aus, aber nicht, dass sie an dem Wagen auch passt, auch wenn es in der ABE drinssteht, dass sie passt, muss sie eingetragen werden, wenn es nicht in den Fahrzeugpapieren steht.
Steht die Größe in den Fahrzeugpapieren, dann braucht eine Felge nicht eigetragen werden, wenn sie eine ABE hat.
Da hier die Größe nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, muss sie eingetragen werden, auch wenn eine ABE für die Felge vorhanden ist, diese ABE gilt nämlich nur für die Felge.