Zitat:
Zitat von VW-GTI
Ob das dann beim einschalten des Abblendlichts "aus" geht aber trotzdem an bleibt und nur abgedimmt wird und dann als Begrenzungslicht gilt ist doch jetzt in dem Fall völlig egal. Fakt ist, dass es mind. abgedimmt sein muss.
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Ist nicht egal, da dann eben das TFL aus ist, und die selben Leuchten dann eine Zulassung als Begrenzungslicht haben MÜSSEN.
Zitat:
Zitat von VW-GTI
Oh mann.. immer die selben Diskusionen..
Wieso schreib ich hier überhaupt noch wenn ich mir hier andauernd solche Sachen "erklären" lassen muss. 
MfG
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Hängt damit zusammen, weil du es falsch erklärst.
Zitat:
Zitat von VW-GTI
Mit Standlicht an ohne Abblendlicht darf NICHT gefahren werden. MfG
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Doch, Begrenzungslicht darf in Verbindung mit TFL an sein.
Zitat:
Zitat von VW-GTI
Schau in die StVZO rein, steht doch nun eindeutig drin.
MfG
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Stimmt, steht eindeutig drin.
Trotzdem haben Leute damit Schwierigkeiten, wie dein Beitrag beweist.
Zitat:
Zitat von VW-GTI
Welchen Sinn macht es, dass das TFL mit voller Leistung leuchtet wenn das Standlicht an ist?
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Der Hauptsinn liegt darin, dass dann auch die hinteren Bergrenzungsleuchten an sind, dies ist in einigen Ländern vorgeschrieben (das die Begrenzungsleuchten mit dem TFL an sein müssen.